Teilnahme an einem Partnerprogramm schliesst doch eine Gewinnerzielungsabsicht ein, und wäre so doch in jedem Fall ein Gewerbe, egal welchen charakter die Webseite hat auf der die Werbemittel eingebunden werden...nosearchscores hat geschrieben:....... da es ja auch privatpersonen als affiliate gibt, müsste er verfügen, dass ausschließlich gewerbliche webseiten an einem pp teilnehmen können und somit auch allein haftbar sind.