Also, ich habe, wie bei Affiliate-basierten Shops üblich

, einen Haufen Keywörter gesammelt, zum Beispiel zu dem Thema: Fahrräder und dann für alle möglichen Suchbegriffe rund um das Thema je eine Seite für jedes Keywort gebastelt, mit Links zu einem Partnerprogramm für Fahrräder drauf. Dummer Weise habe ich bei meinen Keywörtern einen Suchbegriff verwendet, der einen Markennamen darstellt, (sowas ähnliches wie: biken-radeln-fahrradfahren). Wenn es auch auf anhieb nicht wie ein Markenname aussieht, so ist es eben doch denkbar, das sowas ein eingetragener Markenname ist. Leider wird das Produkt "biken-radeln-fahrradfahren" (um bei dem fiktiven Beispiel zu bleiben) in dem beworbenen Onlineshop für Fahrradbedarf nicht angeboten. So, und nun hat sich mein Partnerprogrammbetreiber eine Anmahnung eingefangen, und ich werde wohl auch eine kriegen. Ich hab sie nur noch nicht von der Post abgeholt. Mein Partnerprogrammbetreiber hat natürlich, wie ich auch, wenig Spass an der Sache, und droht mir nun, mich für seine Abmahngebühren in Regress nehmen zu wollen/können. Es ist also genau so ein Fall, wie es Net(t)worker beschrieben hat in dem Heiseartikel. Da ich den Missstand nun beseitigt habe, und dies auch dem Abmahner in voreiligem Gehorsam bereits mitgeteilt habe, habe ich halt die Hoffnung, dass ich nun um die Mahngebühren drumherum komme. So sehr ich auch Verständnis für den Ärger meines Partnerprogrammbetreibers habe, so bin ich doch der Meinung, dass ich zwar meine Abmahnung vermutlich bezahlen muß, aber doch wohl nicht die Anmahnung, die sich mein Partnerprogrammbetreiber eingefangen hat, oder?
Heidi