Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Abmahnung

Erfahrungsberichte zu Affiliate-Programmen, Provisionen, Leads, Performance und Rendite.
Heidi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 237
Registriert: 06.12.2003, 13:28
Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Heidi » 19.04.2006, 12:15

Ich weis, dass dieses Thema hier nicht direkt hergehört, aber hier gibt es sicherlich viele Partner, die damit schonmal Erfahrung gesammelt haben. :-? Von einem Partnerprogrammbetreiber bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich eine Markenrechtsverletzung begangen habe, und mit einer Abmahnung rechnen muß. Die fraglichen Seiten habe ich natürlich sofort aus dem Netz genommen. Der Partnerprogrammbetreiber hat selber auch schon eine Abmahnung wegen meiner Markenrechtsverletzung erhalten, und will die ihm entstandenen Kosten an mich weiter geben. Nun meine zwei Fragen:
1. Komme ich unter Umständen noch um die Mahnkosten drumherum, wenn ich in voreiligem Gehorsam eine Unterlassungserklärung verfasse, bevor mir eine Abmahnung zugestellt wurde? Die Abmahnung habe ich nämlich noch nicht, lediglich eine Nachricht der Post, dass ein Einschreiben für mich bei der Post liegt.
2. Muß ich die Mahnkosten von meinem Partnerprogrammbetreiber auch übernehmen?

Heidi

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Garfield
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2182
Registriert: 12.10.2004, 10:22

Beitrag von Garfield » 19.04.2006, 12:20

Wem gegenüber willst du denn eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn du noch überhaupt kein Abmahnschreiben hast ?

Eine kostenpflichtige Abmahnung könntest du nur verhindern, wenn du bereits vor Erhalt der Abmahnung des nun Abmahnenden gegenüber einem anderen Wettbewerber oder Abmahnberechtigten eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hättest und daraufhin auch das entsprechende Verhalten sofort eingestellt hättest. Dann wäre nämlich der Abmahngrund des nun Abmahnenden nicht gegeben.

Es soll schon Leute gegeben haben, die auf die Idee kamen, sowas rückzudatieren, aber das will ich keinem empfehlen 8)

Zu 2. fragst du vielleicht am besten mal einen Anwalt...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 19.04.2006, 12:50

schau dich mal hier um: https://www.abmahnwelle.de

und ansonsten kann ich dir nur raten, dich mal mit einem Anwalt, der sich mit Markenrecht auskennt, in Verbindung zu setzen, und das ganze mal prüfen zu lassen...

auch solltest du nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben, ggf. wäre es angebracht diese ein wenig zu ändern... aber da sollte sich der Anwalt auch mit auskennen...

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


cocktailtrinker
PostRank 3
PostRank 3
Beiträge: 71
Registriert: 11.02.2004, 01:04
Wohnort: Berlin

Beitrag von cocktailtrinker » 19.04.2006, 13:52

mal kurz eine Frage,

was hast du getan, dass dafür der Partnerprogrammbetreiber abgemahnt wird.

Das habe ich in der Form eigentlich noch nie gehört.

FEAnoR
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 639
Registriert: 22.10.2005, 14:58

Beitrag von FEAnoR » 19.04.2006, 13:53

Hatte vor ein paar Wochen selbst eine Abmahnung. Mach' dir nicht die Mühe und fang' an nach Halbwissen zu recherchieren... Geh' direkt zum Anwalt.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 19.04.2006, 14:04

dazu reicht es ja schon, wenn durch eine Markenverletzung ein Angebot des Partnerprogrammbetreibers beworben wurde...

hier mal eine News zu einem entsprechendem Urteil dazu:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/65107

gibt zwar auch Urteile die anders lauten, und das in der News sollte noch von der nächsten Instanz überprüft werden, aber bei einer Abmahnung bleibt erstmal ein enormes prozessrisiko für den Partnerprogrammbetreiber...... haarig wird es nun nur, wenn ein weiterer Affiliate des Partnerprogrammbetreibers die gleiche Markenrechtsverletzung begeht würde ich mal sagen...

The-Plaqe
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 364
Registriert: 19.10.2005, 09:53

Beitrag von The-Plaqe » 19.04.2006, 14:52

hmm komisch,

also ich frage mich was du da genau gemacht haben sollst. also ich nehme auch an einem partnerprogramm teil, dieser stellt codes zur verfügung um entsprechend einen banner, textlink oder popups einzubinden. wenn ich nun auf meiner webseite eine urheberrechtsverletzung hätte, wieso soltle mich der betreiber des partnerprogramms abbahmen obwohl der abmahnungsgrund eigentlich auf meiner seite liegt. dieser partnerprogramm betreiber zahl per klick aus, also auf banner textlink zum beispiel bekommt man pro klick einen bestimmten betrag.... oder ist das bei deinem PP nicht so ? und du hast eine andere sache gemacht, zum beipsiel einen textlink wo ein markenname enthalten war und damit ein programm beworben ? anders könnte ich mir das jtzt nicht zusammen reimen.

Heidi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 237
Registriert: 06.12.2003, 13:28
Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Heidi » 19.04.2006, 17:20

Also, ich habe, wie bei Affiliate-basierten Shops üblich :-? , einen Haufen Keywörter gesammelt, zum Beispiel zu dem Thema: Fahrräder und dann für alle möglichen Suchbegriffe rund um das Thema je eine Seite für jedes Keywort gebastelt, mit Links zu einem Partnerprogramm für Fahrräder drauf. Dummer Weise habe ich bei meinen Keywörtern einen Suchbegriff verwendet, der einen Markennamen darstellt, (sowas ähnliches wie: biken-radeln-fahrradfahren). Wenn es auch auf anhieb nicht wie ein Markenname aussieht, so ist es eben doch denkbar, das sowas ein eingetragener Markenname ist. Leider wird das Produkt "biken-radeln-fahrradfahren" (um bei dem fiktiven Beispiel zu bleiben) in dem beworbenen Onlineshop für Fahrradbedarf nicht angeboten. So, und nun hat sich mein Partnerprogrammbetreiber eine Anmahnung eingefangen, und ich werde wohl auch eine kriegen. Ich hab sie nur noch nicht von der Post abgeholt. Mein Partnerprogrammbetreiber hat natürlich, wie ich auch, wenig Spass an der Sache, und droht mir nun, mich für seine Abmahngebühren in Regress nehmen zu wollen/können. Es ist also genau so ein Fall, wie es Net(t)worker beschrieben hat in dem Heiseartikel. Da ich den Missstand nun beseitigt habe, und dies auch dem Abmahner in voreiligem Gehorsam bereits mitgeteilt habe, habe ich halt die Hoffnung, dass ich nun um die Mahngebühren drumherum komme. So sehr ich auch Verständnis für den Ärger meines Partnerprogrammbetreibers habe, so bin ich doch der Meinung, dass ich zwar meine Abmahnung vermutlich bezahlen muß, aber doch wohl nicht die Anmahnung, die sich mein Partnerprogrammbetreiber eingefangen hat, oder?
Heidi

haha
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1065
Registriert: 03.04.2006, 18:08
Wohnort: Bi Hamborg

Beitrag von haha » 19.04.2006, 17:42

Heidi hat geschrieben:So sehr ich auch Verständnis für den Ärger meines Partnerprogrammbetreibers habe, so bin ich doch der Meinung, dass ich zwar meine Abmahnung vermutlich bezahlen muß, aber doch wohl nicht die Anmahnung, die sich mein Partnerprogrammbetreiber eingefangen hat, oder?
Du solltest a) erstmal Deine Post abholen, b) den Vertrag lesen, den Du mit dem Programmbetreiber geschlossen hast (der enthält nämlich möglicherweise genau für solche Fälle eine Klausel, in der Du ihn von Ansprüchen Dritter freihältst) und c) Dir einen fähigen Anwalt suchen (Gelbe Seiten bzw. Anwaltskammer).

Davon abgesehen wüsste ich nicht, warum der Programmbetreiber für etwas zahlen soll, was Du anscheinend höchstselbst verbockt hast - schließlich hast Du die Marke auf Deine Seiten gesetzt, nicht er. Die einzige Richtung wäre, seine Abmahnung für unbegründet erklären zu lassen (da Du Schuld hast, nicht er), aber so oder so hast Du als Verursacherin auch seinen Ärger am Hals.

Aber wie gesagt: Kläre das besser mit Deinem Anwalt.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 19.04.2006, 17:57

wenn du nichtmal wusstest, dass du da eine Marke verwendest, solltest du dich evtl. wirklich mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der sich damit auskennt.... evtl. sieht der ja noch eine Möglichkeit da rauszukommen.... evtl. war es für die abmahnende Firma ja ersichtlich gewesen, dass es sich um eine unbeabsichtigte Markenverwendung handelte, und so ggf. vorher eine einfache eMail gereicht hätte um dies zu beheben.... mal so ein Gedanke von mir... erkundige dich aber vorher über die möglichen Kosten, die da auf dich zukommen können... und erkundige dich, ob gleichzeitig auch andere Webmaster abgemahnt wurden, und es sich so ggf. um eine Massenabmahnung handelte, das würde sich dann auf die Gebühren auswirken....

FEAnoR
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 639
Registriert: 22.10.2005, 14:58

Beitrag von FEAnoR » 20.04.2006, 00:43

Die Anzahl der Marken und Firmenbezeichnungen von großen Wettbewerbern sei überschaubar. Diese könnten leicht in eine entsprechende "Verbotsliste" für die Werbepartner übertragen werden.
So eine Liste würde mich aber auch mal brennend interessieren.

Btw, was macht der Thread überhaupt im Google Forum?

SchnaeppchenSUMA
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2394
Registriert: 11.04.2006, 11:40

Beitrag von SchnaeppchenSUMA » 20.04.2006, 01:11

die Rechtssprechung in diesem Bereich ist noch keineswegs gefestigt. Es gibt widersprüchliche Urteile und ob die Verwendung eines markenrechtlich geschüzen Begriffes als Keyword tatsächlich rechtswidrig ist wird zumindest von einigen Gerichten angezweifelt.

Daher würde ich in dem Fall auch dringend zum Anwlt raten um erstmal ein entsprechendes Schreiben auf die eventuell kommende Abmahnung zu verfassen.

SloMo
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 4880
Registriert: 04.01.2005, 18:26

Beitrag von SloMo » 20.04.2006, 08:13

> Da ich den Missstand nun beseitigt habe, und dies auch dem Abmahner in voreiligem Gehorsam bereits mitgeteilt habe

Na super. Der Täter ist geständig. Dann kann die Abmahnung mit Unterlassungserklärung ja verschickt werden.

Ich habe glaube ich mal bei Heise gelesen, dass man niemals ohne anwaltlichen Rat auf eine Abmahnung reagieren sollte. Bin selbst auch kein Jurist, und gerade deshalb würde ich das auch immer befolgen.

Tifflor
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 281
Registriert: 07.10.2005, 09:05

Beitrag von Tifflor » 20.04.2006, 08:36

schau mal hier in den Link

https://www.dr-bahr.com/findex.php?p=ne ... /index.php

im aktuellesten Newsletter gibts ein aktuelles Urteil welches besagt dass Meta Tags KEINE Markenrechtsverletzung darstellen, wie andere schon sagten ist die Rechtsprechung hier widerspruechlich. Im uebrigen soll Dr.Bahr in diesen Gebieten Spezialist sein, sofern du also einen Anwalt suchst...

nosearchscores
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 518
Registriert: 12.08.2003, 19:09

Beitrag von nosearchscores » 20.04.2006, 10:08

also zu dem urteil, welches hier bei heise steht:

grundsätzlich ist es irrsin, wenn ein merchant für seine affiliates haften soll. das würde nämlich bedeuten, dass kein pp ohne hohes risiko zu tragen ist und somit wäre jegliches pp schonmal am rande des gesetzes.

ich denke, ein logisch urteilendes gericht wird bestimmen, dass der merchant in seiner programminfo darauf hinweist, dass ausschließlich mit den texlinks und bannern, die der merchant zur verfügung stellt geworben wird und das die bedingungen des partnerprogramms zu beachten sind.

und wenn in diesen bedingungen nun steht: kein verstoß gegen das markenschutzrecht oder wettbewerbsrecht muss dies ausreichend sein.

ab da muss der affiliate alleine haftbar sein.

man kann nämlich NICHT alle marken aufführen, die man nicht verwenden darf.

schließlich könnte man ja auch völlig produktfremd werben und dies mit anderen markennamen.

was ich nicht weiss ist, ob ein affiliates bei allen pp-anbietern ausdrücklich den bestimmungen des affiliates zustimmen muss, ähnlich wie bei agbs.


sollte nun ein richter auf den gedanken kommen und es für nicht zumutbar halten, dass ein affiliate sich im markenrecht auskennt, da es ja auch privatpersonen als affiliate gibt, müsste er verfügen, dass ausschließlich gewerbliche webseiten an einem pp teilnehmen können und somit auch allein haftbar sind.

der merchant ist dann haftbar, wenn er fehlverhalten selbst verschuldete, falsche banner offeriert, textlinkes und anere werbetexte.

sollte er jedoch in der tat wie im heise-urteil auch in allen anderen bereichen haftbar sein, so müsste man partnerprogramme aufgrund von nicht abschätzbarem unternehmerischen risiko und risko für den wettbewerb etc. verbieten.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag