
1. Komme ich unter Umständen noch um die Mahnkosten drumherum, wenn ich in voreiligem Gehorsam eine Unterlassungserklärung verfasse, bevor mir eine Abmahnung zugestellt wurde? Die Abmahnung habe ich nämlich noch nicht, lediglich eine Nachricht der Post, dass ein Einschreiben für mich bei der Post liegt.
2. Muß ich die Mahnkosten von meinem Partnerprogrammbetreiber auch übernehmen?
Heidi