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Amazon-Partnerprogramm DE, CO.UK und FR

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[DerHorst]
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Beitrag von [DerHorst] » 03.04.2013, 09:13

Hallo,

Ich habe schon eine ganze Weile ein Account auf Amazon.de und wollte eigentlich auch für amazon.co.uk und gegebenfalls amazon.fr Artikel einstellen. Jedoch habe ich jetzt gelesen das man zumindest für amazon.fr auch bei den französischen Behörden angemeldet sein muss. Siehe: https://partnernet.amazon.de/gp/associa ... ddeapr2013

Wenn man fragen diesbezüglich hat, sagt Amazon.de leider nur:
Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Partnerprogramme der internationalen Amazon-Sites unabhängig voneinander operieren.

Wenn Sie Fragen zur französischen Partnerteilnahme haben, bitten wir Sie die Kollegen der französischen Website zu kontaktieren.
Hat hier jemand Erfahrung mit Amazon.co.uk oder Amazon.fr als deutscher Staatsbürger und könnte diese Information teilen? :)

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 03.04.2013, 10:14

Gute Frage. Die Änderungen hatte ich auch gelesen und nicht verstanden, da sie mich nicht betrafen, zugeklappt und fertig. Dachte bisher immer, entscheidend ist der Wohnsitz und halt das Finanzamt, dass dann für diesen Bereich verantwortlich ist.

Gestern sah ich dann einen interessanten Bericht, jedoch in einem völlig anderen Zusammenhang, dass Frankreich im Web doch eigene Wege einschlagen hat, um einen Ausverkauf von französischen Kulturgütern durch Internetkonzerne entgegenzuwirken. Liegt aber schon etwas zurück. Weiterhin sollte wohl auch vor 3 Jahren bereits eine Internet-Werbesteuer beschlossen werden. Ist somit nicht ganz neu, nur so richtig mitbekommen habe ich davon nichts.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unter ... 30839.html

Ob es möglicherweise bei Amazon damit zusammenhängt? Vielleicht reime ich da auch gerade nur Unfug zusammen, weil ich mich nicht auskenne und die Änderungen nicht verstehe.

[DerHorst]
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Beitrag von [DerHorst] » 05.04.2013, 15:49

Weiß jemand wie das mit Amazon.co.uk ausschaut? Kann man das "einfach so" verwenden?

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Rem
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Beitrag von Rem » 05.04.2013, 22:51

Amazon.co.uk kann man problemlos einbinden! Und die schicken das Geld brav auf ein IBAN/BIC-Konto.

Ich bin ja auch bei .fr seit Jahren... Ich habe aufgrund der neue Regeln deren Support geschrieben. Kam als Antwort zurück, ich solle einen Brief an Amazon EU in Luxembourg schicken. So richtig verstanden habe ich das nicht und werde einen Deibel tun.

Ich lasse .fr einmal unter Vorbehalt laufen, aber hoffe, dass sie dort einsehen, dass ich Ausländer bin (mit meiner CH-Adresse dort angemeldet) und mich nicht um Franzman-Gesetze kümmern kann.

Seo.gy
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Beitrag von Seo.gy » 06.04.2013, 09:15

Hallo,

der Geschäftsitz eines Affiliate-Programms spielt keine Rolle. Versteuerung am Wohnsitz des Affiliate.

Spielt kein Rolle welches Partnerprogramm ...

JanKrohn
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Beitrag von JanKrohn » 16.04.2013, 04:08

Der ganze Behördenkram wird bei Amazon.fr ja erst ab 3000 Euro Gesamteinnahmen fällig. Wenn man die Partnerlinks auf einer deutsch- und englischsprachigen Seite einbindet, ist die Erreichung dieses Ziels wohl eher utopisch...

Meiner Erfahrung nach bringen Amazon.it und Amazon.co.jp bessere Einnahmen als Amazon.fr.

Amazon.co.uk überweist zwar auf IBAN-Konten, allerdings rechnen die Hansel den Betrag nicht in Euro um, so dass trotzdem Gebühren anfallen (bei mir 10 Euro pro Überweisung).

Der Trick, um dies etwas zu reduzieren: Stelle die Zahlung auf Scheck um, und setze die Auszahlungsgrenze auf einen hohen Betrag. Wenn sich genug angesammelt hat, dass ich eine Überweisung lohnt, stelle dies wieder entsprechend um. Sobald das Geld angekommen ist, kannst Du wieder auf Scheck umstellen usw.
--
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https://www.heidoc.net/

[DerHorst]
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Beitrag von [DerHorst] » 26.08.2013, 19:43

Was passiert denn wenn man die 3000EUR übersteigen würde? Ist zwar wirklich utopisch, aber interessiert mich mal. :)

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