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ich denke doch das er bestehende Verträge, dazu gehören ja auch solche Vereinbarungen berücksichtigen oder eben kündigen muss... und natürlich darf er nicht einfach die Texte selber verwenden... selbst wenn er sich durch eine AGB Änderung dieses recht eingeräumt hätte, wäre diese AGB für verstehende Verträge erst ab Kenntnis gültig...Laoder hat geschrieben:"die Seite wird auschließlich von unseren Redakteuren
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