lol
da muss die Betreiberin wohl erst mal eine Sitzung bei einem Kollegen durchziehen:
Kann ich nur sagen "Schuster bleib bei deinen Leisten":
schau mal hier
Da hat doch bestimmt Mutti sich vom Sohnemann einspannen lassen
Aber zum Thema, natürlich kann ich meine AGB ändern solange ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege - auch zum Nachteil von Nutzern- ich muss selbige nur informieren. Macht zum Beispiel Amazon doch ständig.
Espotting hat auch irgendwann den Mindestklickpreis raufgesetzt (von 1 Pfennig auf 15 Cent glaube ich), entweder ich akzeptiere oder ich lass es sein.
Rechtlich stelle ich es mir zwar problematisch vor das Inkasso durchzusetzten und i.B. bei einem Katalog nachzuweisen, dass der Nutzer über die Änderung der AGB informiert wurde. Vom Prinzip her ist es das Gleiche ob über die AGB eine Preiserhöhung durchgesetzt wird oder ein Grundpreis eingeführt wird. Bloß man wird immer in der Beweispflicht stehen, dass der Nutzer informiert wurde, da reicht selbst eine bestätigte Email nicht. Solche Niedlichkeiten, dass der Eingetragene mündig sein muß u.s.w. mal aussen vor gelassen.
Übrigens die Kehrseite der Medallie, wenn das nicht rechtens sein sollte, wäre das von allen anderen Katalogbetreibern abmahnfähig (na nun bin ich ja mal gespannt wer der erste ist)

Ach so das war meine pers. Meinung und keine Baratung in irgend einer Form

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jetz mal rechtlegal, cura oder vielleicht sogar Dr. Bahr ?