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Fakebestellung ....

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koboxumi
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Beitrag von koboxumi » 25.10.2006, 17:16

Welcher Straftatbestand ist eine Fakebestellung ?
Betrug, und in Einzelfällen können auch erhebliche Kosten entstehen. Lieferkosten ...

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sumselbiene
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Beitrag von sumselbiene » 25.10.2006, 17:17

biggi_010 hat geschrieben:Naja, aber ist der Aufwand nicht viel zu hoch?

Du gehst zum Anwalt - der zum Staatsanwalt - der schaltet die Polizei ein... und am Ende bekommt ihr raus:

Der Besteller ist einer, der von der Stütze lebt, schon lange die Finger gehoben hat und bei dem ist wohl die nächsten 20 Jahre nichts zu holen.

Toll, dann weisst du zwar, wer es war.... aber dafür hast du noch mehr Geld zum Fenster rausgeworfen.

:oops:
Ich weiß, egal wie mann es macht....
Was mir aufgefallen ist, die Bestellungen hatten ja eine email (muß man ja angeben im Bestellformular) Schreibt man ne email an diesen Fakebesteller kommt sie wieder zurück , also was werde ich wohl machen ? Genau ich sende nach jeder Nachnahme Bestellung die bei mir eingeht sofort eine seperate Bestätigungsmail die der Besteller beantworten muß, beantwortet er diese binnen max. 2 Tagen nicht, gehe ich davon aus das es eine Fakebestellung war.
Zumindestens mal kann ich es da ein bissl eingrenzen.

Pompom
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Beitrag von Pompom » 25.10.2006, 17:27

Somit hast du ja dann unnötige Kosten wie Versand und vorallem das teuerste die Ware.
Klar, die Ware bekommst du normalerweise wieder, dass Du Deine potentielle Kunden vorher nicht besser abcheckst, dafür kann ja nun der Staatsanwalt nichts dafür.

Hast Du Dir schon mal deine AGB durchgelesen ?
Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen.
Aha...
Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.

Alles klar, dann lacht sich ja wohl der Staatsanwalt noch mehr ins Fäustchen.
Wie hast Du denn den Leuten Mitteilung über eine Lieferung gemacht, und wie kannst du BEWEISEN, dass dies passiert ist ?

§ 2 Widerrufsrecht für Endverbraucher i.S.d. § 13 BGB
(1) Als Endverbraucher i.S.v. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Ich gehe mal davon aus, die Fake-Besteller haben die Ware ohne Angeabe von Gründen zurückgesendet und von ihrem Widerrufsrecht für Endverbraucher Gebrauch gemacht.
§ 5 Gewährleistung
Da unsere Zeitschriften nicht NEU sind, können wir ihnen auch keine Gewährleistung bieten..
??? Wickelt Ihr alles zum Versand in Zeitschriften ein, und glaubt, so die Gewährleistungsregelungen aushebeln zu können, oder hat da etwa einer die AGB irgendwo "geklaut" ?

koboxumi
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Beitrag von koboxumi » 25.10.2006, 17:28

Naja, aber ist der Aufwand nicht viel zu hoch?
Bei Kleinigkeiten schon es gibt aber Bereiche z.B. Reisen das können schon Stornokosten im vierstelligen Bereich produziert werden. Und dann geht nur der Staatsanwalt :wink:

sumselbiene
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Beitrag von sumselbiene » 25.10.2006, 17:35

Pompom hat geschrieben:
Somit hast du ja dann unnötige Kosten wie Versand und vorallem das teuerste die Ware.
Klar, die Ware bekommst du normalerweise wieder, dass Du Deine potentielle Kunden vorher nicht besser abcheckst, dafür kann ja nun der Staatsanwalt nichts dafür.

Hast Du Dir schon mal deine AGB durchgelesen ?
Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen.
Aha...
Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.

Alles klar, dann lacht sich ja wohl der Staatsanwalt noch mehr ins Fäustchen.
Wie hast Du denn den Leuten Mitteilung über eine Lieferung gemacht, und wie kannst du BEWEISEN, dass dies passiert ist ?

§ 2 Widerrufsrecht für Endverbraucher i.S.d. § 13 BGB
(1) Als Endverbraucher i.S.v. § 13 BGB können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Ich gehe mal davon aus, die Fake-Besteller haben die Ware ohne Angeabe von Gründen zurückgesendet und von ihrem Widerrufsrecht für Endverbraucher Gebrauch gemacht.
§ 5 Gewährleistung
Da unsere Zeitschriften nicht NEU sind, können wir ihnen auch keine Gewährleistung bieten..
??? Wickelt Ihr alles zum Versand in Zeitschriften ein, und glaubt, so die Gewährleistungsregelungen aushebeln zu können, oder hat da etwa einer die AGB irgendwo "geklaut" ?
Hast recht, werde die AGB sofort überarbeiten.

Geklaut habe ich diese allerdings nicht, ich hatte mal einen Zeitschriften Shop www.seltenheit.com ist aber noch in bearbeitung.

Pompom
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Beitrag von Pompom » 25.10.2006, 17:42

Nichts für Ungut, aber du hast keine Möglichkeiten, ausser im Vorfeld zu versuchen, die Fakes auszuschliessen und wasserdichte AGB zu haben.

Ich hatte mal einen PC-Shop, da war der Ärger noch grösser, da dort u.U. noch ein wöchentlicher Preisverfall von 20% oder mehr im Komponentengeschäft normal war.

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