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EU-Verfassung incl. Todesstrafe: Koehler DARF NICHT :)

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Elradon
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Beitrag von Elradon » 16.01.2008, 20:51

Also ich habe bis jetzt überhaupt keine weiteren Quellen gefunden, die Aussagen, dass die EU positiv gegenüber der Todesstrafe eingestellt ist! Könnt mir da jemand mal bitte auf die Sprünge helfen?

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catcat
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Beitrag von catcat » 17.01.2008, 11:37

Das steht im 6. Zusatzprotokoll der EU-"Verfassung". (Die Zusatzprotokolle haben dieselbe Gültigkeit/Wertigkeit wie die EU-"Verfassung" selbst):
Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels (Abschaffung der Todesstrafe, ecc) betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a.(....)

b.(....)

c. einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Artikel 2 des Protokolls Nr.6 zur EMRK:

Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden......
EMRK= Europäische Menschenrechtskommission

Aber seltsam: ich habe eben wieder gegoogelt nach "EU Todesstrafe"... ich fand an erster Stelle nur noch Beiträge wie: "EU ist gegen die Todesstrafe...", "EU ist für Abschaffung der Todesstrafe...".

Ist sie ja auch, ABER: Wozu dann das Zusatzprotokoll, wenn es sich nicht um eine bewusste Täuschung handelt.

Geh mal auf die Website des EU-Rates. Da findest Du diverse Downloads als PDF und Du kannst Dir auch einige Texte gratis als Paperback zusenden lassen.

Airport1
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Beitrag von Airport1 » 17.01.2008, 12:25

komischerweise versuchen die medien - wenn ueberhaupt mal (bisher wird lieber wieder mal geschwiegen und ueber knut berichtet) - den absatz c. immer so geschickt in einem satz mit drohender kriegsgefahr zu verwenden dass man denken koennte dies alles kaeme nur unter kriegsgefahr zur anwendung. wie man aber an c. sehr schoen sieht braucht fuer c. keine drohende kriegsgefahr noetig zu sein.

medien sollen die vierte gewalt sein? es wird nicht recherchiert. dafuer ueber knut berichtet? informantenschutz wofuer? hau wech ...
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Elradon
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Beitrag von Elradon » 17.01.2008, 14:41

Aber das Niederschlagen eines Aufstandes kannst du doch nicht mit der Todesstrafe vergleichen.
Dann müsst man ja fast meinen, dass es Notwehr nicht mehr geben dürfte.

catcat
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Beitrag von catcat » 17.01.2008, 16:38

Versteh ich grade nicht @ Eldaron:

Da steht schlicht und einfach, das man einen Aufstand/Aufruhr niederschlagen kann, mittels Hinrichtung/Erschiessung oder totschlagen/sonstwas als mögliches legales Mittel.

Also: Eine nichtgenehmigte Demo, die "etwas" grösser ist, kann durch Einsatz der Bundeswehr und/oder Tod der Demonstranten beendet werden.

Wobei die Begriffe Aufstand/Aufruhr ja dehnbar wie Gummi sind.

Notwehr: Der Notwehrparagraph wird nicht abgeändert. Der steht nach wie vor.

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Beitrag von Elradon » 17.01.2008, 20:46

catcat hat geschrieben: Also: Eine nichtgenehmigte Demo, die "etwas" grösser ist, kann durch Einsatz der Bundeswehr und/oder Tod der Demonstranten beendet werden.
In so einer Situation, wie sie etwa beim G8-Gipfel vorkam, dürfte es wohl kaum
unbedingt erforderlich
sein den Aufstand niederzumetzeln...

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Beitrag von catcat » 18.01.2008, 12:02

Natürlich ist es nicht notwendig :D

Aber es ist auch nicht notwendig Männer und Frauen auf Demos an schönen Sonnertagen mit der Gummiwurst zu bearbeiten, nur weil sie "gegen das Vermummungsverbot" verstossen hatten: Sie trugen Sonnenbrillen!

Das Ding ist ja immer dasselbe: Die Möglichkeiten werden gerne ausgeschöpft! Gerade von der derzeitigen Regierung.

Mittlerweile haben wir den Bundeswehreinsatz im Inneren (G8-Gipfel), demnächst darf dann erschossen werden? Aber Hallo???

Warum nicht gleich mit Tornados im Tiefstflug Streuminen über Demos abwerfen?

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Beitrag von catcat » 18.01.2008, 12:03

nanü? Doppelpost

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