Southmedia hat geschrieben:Durch die Nutzung des Dienstes akzeptiert man Nutzungsbedingungen ("TOS" für "Terms of Service" im englischen) die rechtlich (mehr oder weniger) bindend sind. Verbietet man dort automatisches Auslesen, dann ist es halt "verboten".
Die
Google TOS gelten für Accounts zur Nutzung spezieller Dienste (GMail, Web API, ...). Da kommt wohl ein Vertrag zustande. Er hatte hier...
ich habe ein feature, das bei overture bzw google adwords nach keywords sucht. dabei wird defakto mit der lokal installierten ie version die jeweilige (öffentlich zugängliche) website besucht. ggf verstößt das gegen irgendwelche tos ?
...aber das Parsen der normalen HTML-Seiten gewählt. Da braucht man keinen Account für. Und ohne Vertrag entfalten die TOS m.E. keine Wirkung.
Grüße,
Martin
P.S.: Ich persönlich glaube nicht, dass der Entwickler/Vertreiber solcher Software belangt werden kann (leider

). Die Nutzung könnte wegen der Übernahme fremder Leistungen aber z.B. gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Wenn die Software hingegen Amok läuft und Google nennenswerten Schaden zufügt, sieht es möglicherweise anders aus...