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Abmahnung wegen Marken und Titelverletzung

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Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 15.09.2012, 12:28

Einiges geht ja bereits aus den Hinweisen hervor, zumindest was Eintragungen beim DPMA anbelangt:
Bitte beachten Sie:

Im Anmeldeverfahren wird nicht geprüft, ob ältere Marken- bzw. Kennzeichenrechte Dritter der Eintragung entgegenstehen.
Und weiter unten:
Markeninhaber können Löschungsklage wegen Bestehens älterer Rechte erheben. Das Löschungsverfahren wird vor den ordentlichen Gerichten durchgeführt.
https://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html

Mehr als eine Recherche vor Eintragung durchführen oder durchführen lassen, kann man jedoch auch nicht.

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templer
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Beitrag von templer » 17.09.2012, 12:28

Melegrian hat geschrieben: Mehr als eine Recherche vor Eintragung durchführen oder durchführen lassen, kann man jedoch auch nicht.
Davon war aber garnicht die Rede.
Hier wurde nur erwähnt, dass der Anwalt "eingetragen" hat.
Von einer Recherche war nie die Rede.

Wenn man sich die Angebote von spezialisierten Anwälten anschaut, wird z.B. oft noch unterschieden zwischen "einfacher Recherche" und "gründlicher Recherche".
Letztere ist dementsprechend natürlich teurer.
Eintragen ohne Recherche kann man praktisch alles, das wird wie erwähnt vom DPMA nicht geprüft.

Ergo:
Die Firma firmiert unter dem Namen schon seit zig Jahren, wie Du sagtest.
Also: Schlecht recherchiert (wenn überhaupt), Pech gehabt.
Eventuell kann man die Kosten der Abmahnung noch verringern.

Kaufangebot würde ich lassen!
Die Firma hat sowieso ein Recht auf die Domain und kann entsprechend klagen.

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 17.09.2012, 12:49

Firma A ist ist ein großer Verlag hinter der sich aber die Mutter Sitzt in New York unter einen Anderen Namen.
Aber Firma A firmiert unter der strittigen Marke? Dann ist die Rechtslage ja klar: Die haben alle Rechte.

Du hast mit deinen neuerlichen Ausführungen jetzt etwas Verwirrung rein gebracht. Beide Posts widersprechen sich in ein paar Details - die aber für eine juristische Bewertung sehr wichtig sind.

Und damit hier gar nicht erst falsche Interpretationen auf kommen: Eine Marke entsteht nicht nur durch die Firmen-Bezeichnung. Auch wenn ich geschäftsmäßig (was nicht unbedingt gewerblich sein muss!) z.B. einen Blog betreibe, entsteht dadurch eine Marke (Werkstitel). Wenn nun jemand auf die Idee kommt, diese bereits bestehende Marke eintragen zu wollen, habe ich nicht nur ein absolutes Abwehrrecht gegen ev. Ansprüche seinerseits, sondern sogar einen Löschungsanspruch. Selbst wenn er das nur 3 Monate nach Start meines Blogs tut.

Nochmal: Die Eintragung einer Marke bedeutet nicht, dass ältere Rechte - selbst wenn sie nicht(!) eingetragen wurden - keinen Bestand mehr haben!
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chris21
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Beitrag von chris21 » 17.09.2012, 13:26

Hm,

ganz ehrlich: als ich zum ersten Mal die Domain sah, zuckte sofort jene Ecke in meinem Bauch, die sagt: das kann Ärger geben.

Denn ich sehe aufgrund des einen anderen Buchstabens eine sehr sehr große Verwechselungsgefahr (man muss nur mal beide Namen jmd. sagen, da wird man kaum einen Unterschied merken), zudem überschneiden sich die Themenfelder (markenrechtlich: gleiche Nizza Klassen).

Da hier nun auch einer der größten amerikanischen Medienkonzerne als Gegner auftritt würde ich mich eher auf Schadensbegrenzung bemühen.

Und wenn Dein Anwalt bei solcher Sachlage mit Rechtsschutzversicherung kommt, dann würde ich schleunigst einen anderen Anwalt suchen, der in solchen Sachen kompetent ist. (Warum nicht der Anwalt in München, über den die Markenanmeldung lief?)

Gerne kann sonst ich per PM einen Anwalt Prof. Dr. etc. empfehlen, der auf Medien-, Marken und IT-Recht spezialisiert ist und u.a. als Schiedsrichter für Domainstreitigkeiten im UDRP für verschiedene TLDs tätig ist. (sitzt allerdings ca. 100km entfernt von Dir). Mit diesem habe ich sehr gute Erfahrungen, als es für mich als "Niemand" (mit eingetragener Marke) gegen eines der größten deutschen Verlagshäuser ging, die durch ein neues Medienprodukt mein Produkt angegriffen hatten.

Aber trotz aller Kompetenz Deines jetzigen oder neu gewählten Anwalts: auch für diesen wird es aufgrund der Sachlage nur um Schadensbegrenzung gehen, dafür liegt der Fall in meinen Augen zu eindeutig gegen Dich. Aber natürlich ist dies nur meine Bauchmeinung, keine Rechtsberatung.

Wie es genau mit Verwechslungsgefahr bzgl. des einen anderen Buchstabens aussieht, muss dann der Anwalt mit Dir klären können.

surf4all
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Beitrag von surf4all » 18.09.2012, 16:55

Hallo Ihr,

nun habe ich mit meinen Anwalt gesprochen dieser wiederum hat mit der gegenseite gesprochen.

Die Chancen stehen wohl 50/50 ob man Gewinnt oder nicht aber der Streitwert über den man sich unter hält läge bei ca. 500.000 € und das ist sehr hoch, dann liegen die kosten für mich bei ca. 40.000 €

Dem Konzern ist das ja egal die haben ja das Geld dafür.

Wenn ich mich entscheide nun auf die Marke und Domain zu verzichten, kann ich dann die Domain weiterleiten?

Was würdet Ihr mir raten? ich möchte ja nicht das alle Backlinks die aufgebaut wurden ins leere gehen.

Was wäre am Sinnvollsten wenn ich nun eine Neue Domain hätte?

Ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben!

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 18.09.2012, 17:08

Wenn die Domain zugleich auch die Marke enthält, wirst du sie wohl abgeben müssen. Also leider keine Weiterleitung.
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surf4all
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Beitrag von surf4all » 18.09.2012, 17:12

ach du himmel

surf4all
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Beitrag von surf4all » 18.09.2012, 18:14

so eine 2 Meinung eines Anwaltes hat ergeben das ich Domain wohl nicht Löschen muss nur darf diese nicht geschäftlich genutzt werden.

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 18.09.2012, 18:18

Da gab es in der Rechtsprechung aber ganz andere Urteile.

Davon abgesehen wird die Weiterleitung einer Domain z.B. auf einen Shop i.d.R. bereits als geschäftsmäßiger Gebrauch angesehen.
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Beitrag von surf4all » 18.09.2012, 18:26

ich könnt echt Heulen alles Mühseelig aufgebaut und nun alles Futsch.

Nun erstmal nen neuen Namen Finden welcher passen könnte etc. :(

ist ja alles belegt, wenn jemand noch ein paar Tipps hat kann mir gerne eine PN senden

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