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würde ich jetzt nicht ganz so klar sagen... jetzt überall Spam abladen könnte ggf. als wettbewerbsverstoß angesehen werden... kommt da ja nun auch noch auf die Art des Submitters an, wenn er nur Katalogeinträge macht, isses so gesehen ja kein Spam, da webkataloge ja ausdrücklich dazu da sind um Webseiten einzutragen... anders sieht es aber ggf. bei automatisiertem blogkommentaren oder forenpostings aus, hier wollen blog- und forenbetreiber im Allgemeinen nicht das diese für Werbung verwendet werden... aber bisher habe ich da von noch keiner Abmahnung gehört, und ich denke das würde auch ganz schnell die Runde machen...2Bsafe hat geschrieben:Erlaubt - von gesetzes Wegen? Ja. Du wirst nicht vor den Kadi geschleppt, weil du solche Software nutzt.
Ich wüsste nicht, wie man belangt werden kann, wenn man einen Proxy nutzt (vorausgesetzt, dieser rückt keine Daten raus, wovon zumindest bei privaten Proxies auszugehen ist, solange man keine nationale Sicherheit irgendeiner Nation gefährdet). Und dass man schlau genug ist bei solchen Tools Proxies zu verwenden, setze ich jetzt einfach mal voraus. Außerdem gibt es momentan bei uns keine Vorratsdatenspeicherung, womit es aus meiner Sicht quasi unmöglich ist jemanden diesbezüglich zu belangen.net(t)worker hat geschrieben:würde ich jetzt nicht ganz so klar sagen... jetzt überall Spam abladen könnte ggf. als wettbewerbsverstoß angesehen werden... kommt da ja nun auch noch auf die Art des Submitters an, wenn er nur Katalogeinträge macht, isses so gesehen ja kein Spam, da webkataloge ja ausdrücklich dazu da sind um Webseiten einzutragen... anders sieht es aber ggf. bei automatisiertem blogkommentaren oder forenpostings aus, hier wollen blog- und forenbetreiber im Allgemeinen nicht das diese für Werbung verwendet werden... aber bisher habe ich da von noch keiner Abmahnung gehört, und ich denke das würde auch ganz schnell die Runde machen...2Bsafe hat geschrieben:Erlaubt - von gesetzes Wegen? Ja. Du wirst nicht vor den Kadi geschleppt, weil du solche Software nutzt.
Da meine Aussage aus dem Kontext gerissen und auf einen Halbsatz reduziert offensichtlich fehlinterpretiert werden kann, nehme ich meine Aussage zurück, dass es von gesetzeswegen erlaubt ist Submitter-Software zu verwenden.Dr. Udo Brömme hat geschrieben:Nur weil es vllt schwierig ist, jemanden deswegen zu belangen ist es halt trotzdem nicht zwangsläufig "Erlaubt - von gesetzes Wegen"