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seorotiker
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Beitrag von seorotiker » 28.12.2011, 09:22

mano_negra hat geschrieben:wie siehts eigentlich mit folgender situation aus:
ich habe seit 6 jahren eine domain ohne eine marke registriert zu haben.
jetzt gibt es plötzlich eine andere länderdomain mit dem gleichen namen wo die gleichen dienstleistung angeboten wird.
was passiert wenn der jetzt eine marke anmeldet?
ich hab nun ne Rechtsanwältin gefragt. Am besten fragst du auch. Wenn deine Domain/Dienstleistung in deinem Geschäftsbereich bekannt ist, ist es eigentlich recht sicher. aber auch nur eigentlich. Muss man zur Not ausfechten. Weshalb ich mich (@thinkurself :-) )nicht auf Gerichtsurteile verlasse, sondern nur auf codifiziertes Recht, sprich: Gesetze. Und die Kommentare zu den entsprechenden Gesetzen (die "Lehrmeinung", die man nachlesen kann).
Übrigens, danke an gerngesehen für den Link zu www.frag-einen-anwalt.de . Tolles Angebot. :)
Nur ist es interessant zu sehen, wie ich mit meiner Frage in ein offensichtliches Wespennest stach. :wink:

Nun klar: Als Anfänger fischst du in den Gewässern, in denen andere schon ihre Claims abgestochen haben. Das Abakus ist auch ein Haifischbecken, und man sollte sich hüten, hier Anfängerfragen zu stellen. Da wirste rund gemacht. Frei nach Charles Dickens: "Was? Er will mehr Brei?" :roll:

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mano_negra
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Beitrag von mano_negra » 28.12.2011, 09:40

bei mir ist es so, dass ich eine .com habe und vor allem für DE, CH und AT anbiete. ich hab allerdings auch englischen content.
die neue domain ist eine co.uk die in GB aktiv ist.
keine der domains ist wirklich bekannt.

seorotiker
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Beitrag von seorotiker » 28.12.2011, 09:51

dann melde doch zumindest in Deutschland die Marke an. Erst einmal hast du dann drei Monate Zeit für Recherche. Die dreihundert Euro müssen innerhalb drei Monate nach Anmeldung beim DPMA eingegangen sein. Zumindest hast du dir damit was Luft verschafft, denn für die Anmeldung gilt: first come - first served. Und dann gehst du zur Rechtsberatung und Markenrecherche über.

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thinkurself
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Beitrag von thinkurself » 28.12.2011, 12:48

nicht auf Gerichtsurteile verlasse, sondern nur auf codifiziertes Recht, sprich: Gesetze. Und die Kommentare zu den entsprechenden Gesetzen (die "Lehrmeinung"
Aha. Und welchen Kommentar hast Du zu diesem Thema gewälzt? Oder etwa nur ein zweckentfremdetes Zitat von Deiner Anwältin angesichts eines zitierten BGH Urteils, das wohl jeder vernünftige Anwalt in seine Einschätzung einfließen lassen würde. Oh Mann...

@mano_negra
Klar kannst Du die 500 € investieren - oder nur 300 €, wenn jemand im Bekanntenkreis zufällig Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz/IT-Recht ist. Doch informiere Dich vorher mal zum Thema Benutzungsmarke/Verkehrgeltung und wende die fundierte Recherche auf Deine Situation an. Ich kenne Dein Projekt nicht und kann daher überhaupt nicht einschätzen, ob Verkehrsdurchsetzung dafür in Frage kommt.

Ich gehe auch den sicheren Weg und trage die Marke ein. Habe ich bisher immer so gehandhabt. Es macht einfach etwaige Streitereien leichter.

seorotiker
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Beitrag von seorotiker » 28.12.2011, 12:54

thinkurself hat geschrieben:Aha. Und welchen Kommentar hast Du zu diesem Thema gewälzt? Oder etwa nur ein zweckentfremdetes Zitat von Deiner Anwältin angesichts eines zitierten BGH Urteils, das wohl jeder vernünftige Anwalt in seine Einschätzung einfließen lassen würde. Oh Mann...
Ehm... ich glaub das war Alpmann/Schmidt... so DIN A3-Blätter in nem Ordner für Repetitorien. Und ja, Lehrmeinung, immerhin schaffen die Jurastudis damit ihre Prüfungen. Jetzt ist aber gut hier. Thread schließen?

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