

Heidi
Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Ich hab zwar mit Heidi nix zum tun, aber so etwas stößt mir immer sauer auf. Wenn man die Seiten anderer als Schrott bezeichnet, sollte man dieses zumindest mit einem Beispiel auf eigene, "bessere" Seiten untermauern.lomo hat geschrieben:geschweige denn so ein Affi-Schrott.
Nur dumm, dass es sich in dem Falle um die 6000 Keywords handelt. Du meinst doch nicht ernst, dass diese im Rahmen eines literarisch wertvollen Textes eine Gesamtheit bilden.nonSEO hat geschrieben:Als Ganzes können diese einzelnen Teile aber durchaus einen urheberrechtlich geschützten Text ergeben.
Ich bezeichne nicht die Seiten anderer, sondern Affi-Seiten generell als Schrott. Ich habe selber auch welche, was meine Einstellung zu diesen "Werken" in keinster Weise ändert. Schliesslich sucht ein Müllmann für den abzutransportierenden Müll auch keine wohlklingenden Bezeichnungen. Das ist halt Müll.AskeT hat geschrieben:Wenn man die Seiten anderer als Schrott bezeichnet, sollte man dieses zumindest mit einem Beispiel auf eigene, "bessere" Seiten untermauern.
Wenn Du mein Posting richtig gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, daß ich die 6000 Keywords nicht in Zusammenhang mit einem "literarischen Werk" gebracht habe. Das hast alleine Du geschafft.Nur dumm, dass es sich in dem Falle um die 6000 Keywords handelt. Du meinst doch nicht ernst, dass diese im Rahmen eines literarisch wertvollen Textes eine Gesamtheit bilden.
In dem Fall hast du Recht man kann natürlich jetzt nicht grundsätzlich jede Webseites 1:1 kopieren wenn eine Schöpfungshöhe vorliegt.Zu dem hier genannten Urteil des OLG Hamm kann auch ruhig nochmal das letzte Posting auf https://www.abakus-internet-marketing.d ... rt-15.html gelesen werden. Da kommt auch wieder die Schöpfungshöhe ins Spiel. Und so Verallgemeinerungen, daß nun Webseiten grundsätzlich 1:1 kopiert werden dürfen, sind auch Quatsch.
Das bedeutet, dass Du das alleinige Recht beanspruchst, mittels der gesammelten Wörter durch Affilateprogramme Geld zu verdienen. Ich verstehe deine Verärgerung, aber solch ein Schutz wäre rechtlich meiner Auffassung nach sehr bedenklich. Aber ich bin kein Fachmann und kann mich irren. Frage dazu am besten mal Deinen Anwalt. Ich denke, er wird es genauso sehen.Heidi hat geschrieben:Die Frage ist also die, ob die Sammlung von 6000 Keywörtern, die geeignet ist, damit mit Affiliateprogrammen Geld zu verdienen, über eine "schützenswerte Schöpfungshöhe" im Sinne von diesem Zitat aus dem oben zitierten Threat von Wulfo verfügt