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Als Kleinunternehmer Rechnung ohne Umsatzsteuer?

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pimpi
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Beitrag von pimpi » 13.01.2012, 14:04

Hey alle!

Für die ganz Blöden: wenn ein Kunde von mir verlangt (außerhalb DE) eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu stellen...muß ich dem entsprechen oder nicht? Ich dachte als Kleinunternehmer muß die Umsatzsteuer aus EU-Erwerb immer gezahlt werden, eben der Unterschied (Nachteil, wie auch immer).

Ich bin verwirrt :-?
grüße

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collection23
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Beitrag von collection23 » 13.01.2012, 14:38

Wer ist denn Kleinunternehmer, Du oder der Kunde?

kaffeekapsel
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Beitrag von kaffeekapsel » 13.01.2012, 14:39

Du darfst als Kleinunternehmer die Ust. doch sowieso nicht weiterreichen. Das ist ja das besondere als Kleinunternehmer.
Zuletzt geändert von kaffeekapsel am 13.01.2012, 14:41, insgesamt 2-mal geändert.

kaffeekapsel
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Beitrag von kaffeekapsel » 13.01.2012, 14:40

Ach!

Wenn der Kunde der Kleinunternehmer ist, dann kann man sich denken warum er die Rechnung ohne Umsatzsteuer haben will ;)

pimpi
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Beitrag von pimpi » 13.01.2012, 14:47

Nee nee, ich bin natürlich der kleine Unternehmer :)

kaffeekapsel
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Beitrag von kaffeekapsel » 13.01.2012, 14:49

Ja dann ->
kaffeekapsel hat geschrieben:Du darfst als Kleinunternehmer die Ust. doch sowieso nicht weiterreichen. Das ist ja das besondere als Kleinunternehmer.

pimpi
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Beitrag von pimpi » 13.01.2012, 15:04

Jop eben! Was bei manchen in den Köpfen abgeht...alles Mafia :roll:

Spann-Ung
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Beitrag von Spann-Ung » 13.01.2012, 15:08

Keine Ausweisung von Umsatzsteuer innerhalb der EU.

Google mal nach "Reverse Charge Verfahren".

Ich (kein Kleinunternehmer) ergänze dann immer noch die Ust.Id. des Empfängers und folgenden Satz in der Rechnung "Keine Ausweisung von Umsatzsteuer - Reverse Charge Verfahren".

Ich bitte dies nicht als Beratung zu erachten und selbst sorgfältig zu recherchieren bzw. zu prüfen.

templer
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Beitrag von templer » 16.01.2012, 11:31

Das Reverse Charge Verfahren gilt nur für gewerbliche Kunden innerhalb der EU.
Außerhalb der EU (z.B. Schweiz) kann man (muss man aber nicht!) Umsatzsteuerfrei liefern, wenn die Lieferadresse wirklich außerhalb der EU liegt oder der Empfänger die Ausfuhr belegen kann.
Dann muss der Empfänger die ausländische UST. beim Zoll zahlen.

Für Kleinunternehmer ist das aber egal:
Die enthaltene(!) deutsche Ust. wird weitergegeben aber nicht ausgewiesen.

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