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Einen oder lieber 2 Hoster ?

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domainsnake
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Beitrag von domainsnake » 17.01.2012, 17:02

Hi All, ich stehe vor der Frage ob ich für meine zukünftigen 30 Homepages eher einen Webhoster in Anspruch nehme, oder aber aus Sicherheitsgründen lieber 2.

Bei Webhoster 1 habe ich bereits eine Homepage gehostet, bei Webhoster 2 noch nichts, allerdings bin ich mir da nicht sicher ob es dort nicht zu Geschwindigkeitsproblemen kommen könnte.

Eigentlich würd ich alles lieber bei Hoster 1 raufspielen, aber was wenn der mal Pleite macht, oder es anderweitige Probleme gibt. Dann könnte man ja einen Totalausfall haben.

Daher meine Frage, sollte man seine Homepages lieber auf mehrere Hoster splitten, oder wie ist das bei euch ?

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gzs
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Beitrag von gzs » 17.01.2012, 17:31

Also bei 30 Projekten würde ich auf 2 Hoster gehen, das hält dich flexibler wenn einer mal Zicken macht. Oder sogar auf 3 ... kommt halt drauf an wie wichtig die Seiten jeweils für dich sind.

Barthel
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Beitrag von Barthel » 17.01.2012, 18:14

Heute gab es erst das nette Beispiel von jemandem dem die Seite gehackt wurde und der Hoster dann alle Domains im Paket gesperrt hat. Deshalb würde ich nicht nur bei den Hostern variieren, sondern evtl. jeweils auch mehrere Pakete anmieten.

Wie bereits gesagt, kommt das natürlich auch auf die Wichtigkeit der Projekte an, für irgendwelche kleine Affiliate Seiten würde ich mir den Stress nicht geben.

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domainsnake
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Beitrag von domainsnake » 17.01.2012, 18:30

Hmm, so ähnlich habe ich mir das schon gedacht, also scheint es Sinn zu machen alles nicht nur bei einem Webhoster zu hosten. Bei 2 Webhostern ist das Risiko dann immerhin halbiert. Ich denke dann werd ich das jetzt auch so machen.

Kleine Frage noch so am Rande. Ich plane ja dieses Jahr auszuwandern. Wie händelt man das dann, weil man als "Ausländer" ja glaub ich keine DE Homepage besitzen darf, es sei denn man hat nen anderen Admin C. Aber wen trägt man dann als Admin C ein ? Mir würde nur mein Bruder einfallen, allerdings ist der dann als Admin C rechtlich für meine Homepages verantwortlich. Glaub kaum das der dann dabei mitspielt. :) Wie habt ihr das gelöst ?

stzweio
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Beitrag von stzweio » 17.01.2012, 18:42

Such dir doch nen verlässlichen, professionellen Hoster - dann kannst du die obigen Bedenken nämlich vernachlässigen. Spontan fallen mir als verlässlich ein: Hetzner, allinkl.com. Oder miete dir nen Server, das ist eh das Beste.

Bzgl. Auswandern: Als Inhaber und/oder Admin-C können für de-Domains auch ausländische Adressen eingetragen werden, musst deinen Bruder also nicht bemühen.
Die Adresse müssen nur existieren. Das gilt für die meisten - auch ausländischen - Domains, com/eu/net sowieso.

domainsnake
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Beitrag von domainsnake » 17.01.2012, 19:23

Jo, also ich denk das mein Hoster recht Professionell ist, immerhin bin ich da schon etwas länger Kunde, und gab nie Schwierigkeiten. Bin bei Webhoster.de Allinkl wollt ich mal als 2ten Webhoster nehmen, allerdings wollten die mich nicht weil ich ne eigene kleine Topliste und noch was anderes laufen hatte. Solche Webseiten schließen die Kategorisch aus. Bin jetzt auf Domainfactory gestossen, die scheinen auch gut zu sein. Werd aber trotzdem die 2 Webhoster Lösung anstreben sicherheitshalber. :D

Das man als Admin C auch ausländische Adressen angeben kann wußt ich noch nicht. Wäre aber gut, glaub kaum das mein Bruder sich Rechtlich verpflichten lassen würde für das was ich so Online stelle. :lol: Sind zwar alles normale Contentseiten, aber vor Abmahnungen ist man ja nie sicher. :roll:

Jedenfalls habt ihr mir mit euren Antworten gut geholfen. Danke.

cybernaut
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Beitrag von cybernaut » 17.01.2012, 19:52

Bzgl. Auswandern: Als Inhaber und/oder Admin-C können für de-Domains auch ausländische Adressen eingetragen werden, musst deinen Bruder also nicht bemühen.
Die Adresse müssen nur existieren. Das gilt für die meisten - auch ausländischen - Domains, com/eu/net sowieso.
Guckts Du hier
https://www.denic.de/domainrichtlinien.html

"... Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Admin-c. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden. ..."

Carny
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Registriert: 29.04.2010, 20:01

Beitrag von Carny » 24.01.2012, 02:37

cybernaut hat geschrieben:
Bzgl. Auswandern: Als Inhaber und/oder Admin-C können für de-Domains auch ausländische Adressen eingetragen werden, musst deinen Bruder also nicht bemühen.
Die Adresse müssen nur existieren. Das gilt für die meisten - auch ausländischen - Domains, com/eu/net sowieso.
Guckts Du hier
https://www.denic.de/domainrichtlinien.html

"... Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Admin-c. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden. ..."
Sowas geht in der Regel auch nicht gut aus. Zwar ist Denic da ganz kulant und schreibt den Domaininhaber erstmal an, bevor sie die Domain wieder freigeben, aber trotzdem bietest du mit einer .de Domain die im Ausland angemeldet wurde deiner Konkurrenz eine schöne Angriffsfläche. Gibt doch auch schon günstige Anwälte, die man dort eintragen kann.

Ich würde das auch lieber auf mehrere Hoster verteilen.

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