Safer-SEO hat geschrieben:Der Kunde hat für Arbeit X bezahlt und punkt. Ist sein gutes Recht den Vertrag zu kündigen nach einem gewissen Zeitraum. Nachträgliches entfernen der Arbeit für welche der Kunde bereits bezahlt hat ... ich weiß gar nicht wie es es nett formulieren soll ... es würde mich wütend machen!
Richtig, der Gärtner reißt die Tannen ja auch nicht wieder raus, wenn Du jemand anderen beauftragst.
Entscheidend ist, was im Vertrag steht, solange dort nicht konkret erwähnt wird, daß die Links gemietet werden oder nur für die Vertragslaufzeit bestehen, würde wohl auch jeder Richter von einer Dauerhaftigkeit ausgehen (im Sinne von so lange, wie die Website selbst besteht).
Unabhängig von der rechtlichen Seite gibt es aber auch sowas wie Arbeitsethik. Nur mit Mietlinks/eigenen Netzwerken zu arbeiten und Kunden regelrecht zu zwingen weiterzuzahlen, weil sonst alles weg ist, ist sicher kein besonders seriöser Arbeitsansatz.