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"garantiert echte Kundenmeinungen"

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 30.08.2012, 09:54

Irreführung durch gefilterte Veröffentlichung von Bewertungen
...
Das LG Duisburg stellte damit klar, dass ein Bewertungsportal solange als irreführend angesehen werden müsste, wie in diesem Portal nicht alle Kundenmeinungen ungefiltert veröffentlicht werden.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/Kundenb ... chung.html
...
Nach dem Verständnis der Kammer erwartet der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011 AZ 20 U 115/11 – Der Marktführer) von einem Bewertungsportal, das sich als unabhängig darstellt und das mit „garantiert echte Kundenmeinungen“ wirbt, nicht nur, dass die Kundenmeinungen tatsächlich unbeeinflusst ausschließlich von tatsächlichen Kunden des bewerteten Unternehmens abgegeben werden. Vielmehr gehört dazu auch, dass alle Kundenmeinungen unmittelbar und unverändert veröffentlicht werden. Durch die Vorschaltung eines Schlichtungsverfahrens besteht schon deshalb die Gefahr eines verfälschten Eindrucks, weil der unzufriedene Kunde – etwa weil seine Beanstandung in zufriedenstellender Weise (§ 4 der Richtlinie) gelöst wurde - dazu bewegt werden kann, seine Negativbewertung zurückzuziehen.
...
Quelle und das ganze Urteil unter: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duis ... 20321.html

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imwebsein
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Beitrag von imwebsein » 30.08.2012, 10:05

Das lustige ist aber, kommen die Meinungen ungefiltert hagelt es Abmahnung von Betrieben wo es ggf. zu Unrecht ist. Ein sehr schwieriges Pflaster gerade für den Anbieter eines Portales.

Ich kenne die Überlegungen ja selber von unserem SEO-Portal. Genau aus solchem Grunde, haben wir uns ja entschlossen erst gar nicht mit positiv und negativ Dingen zu arbeiten. Schon schade das es in DE immer alles so "bürokratisch" zugehen muss.
[url=httpss://imwebsein.de]imwebsein GmbH [/url] & SEO Portal das Onlinemagazin für Suchmaschinenoptimierung

xoni
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Beitrag von xoni » 30.08.2012, 10:28

erwartet der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständigen Verbraucher
den/die gibt es noch???

SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 30.08.2012, 12:24

Ist doch mal wieder Unsinn. Wieso sollte ich meine 1 Sterne Bewertung wegen Nicht-Lieferung nicht zurückziehen/nochmal ändern, wenn der Anbieter mich kontaktiert, mir die Sache auf eigene Kosten nochmal zustellt und ich dann das Produkt habe und happy bin.

TC Stahl
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Beitrag von TC Stahl » 30.08.2012, 19:17

imwebsein hat geschrieben:Das lustige ist aber, kommen die Meinungen ungefiltert hagelt es Abmahnung von Betrieben wo es ggf. zu Unrecht ist.
Oder die Betriebe selbst pushen mit gefakten Bewertungen ihr Bewertungsprofil.

Andererseits stellte das Gericht darauf ab, dass das Portal aktiv mit "unabhängige Bewertungen" u.s.w. warb. Insofern sollte man das Urteil etwas differenzierter sehen. Ist eben ein Einzellfall.

Davon abgesehen muss sich die Rechtsprechung bei diesem Thema in der Tat etwas vom Wettbewerbsrecht entfernen und näher zur Meinungs- und Pressefreiheit rücken.
Autor & Blogger
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-> Google diktiert Journalismus

Cognac
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Beitrag von Cognac » 31.08.2012, 06:23

imwebsein hat geschrieben: Schon schade das es in DE immer alles so "bürokratisch" zugehen muss.
Schade? Ich bin froh, als Firma geschützt zu sein. Ebenso bin ich froh, dass Gerichte fairen Wettbewerb fördern. Als Verbraucher bin ich froh, dass ich nicht unbegrenzt veräppelt werde.
Zuletzt ist das Gericht schlicht konsequent und zeigt die Probleme solcher Portale deutlich auf.
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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 31.08.2012, 08:55

Sehe ich auch so, ich mein "garantiert" ist schon ein heftiges Wort, das niemand einsetzen sollte der etwas nicht zu 99,97 % garantieren kann.

Je mehr vertrauen die Konsumenten in das Netz haben, desto mehr wird bestellt. Deshalb ist ein bisschen Bürokratie auch nicht verkehrt.

Silke111
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Beitrag von Silke111 » 03.09.2012, 12:35

imwebsein hat geschrieben:Das lustige ist aber, kommen die Meinungen ungefiltert hagelt es Abmahnung von Betrieben wo es ggf. zu Unrecht ist. Ein sehr schwieriges Pflaster gerade für den Anbieter eines Portales..
Ich vermute die vom Gericht geforderte komplette Meinungswiedergabe bezieht sich allein auf Produkte/Dienstleistungen der Firmen, die mit diesen Kundenmeinungen auch werben.

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