Theoretisch ja, weil mit diesen Dingern personenbezogene Daten verarbeitet werden können.Bilderkiste.de hat geschrieben:Mit welcher Begründung ist denn diese 2-Klick-Lösung nun schon wieder unzulässig? Sollen die User erst einen schriftlichen, notariell beglaubigten, Antrag ausfüllen, um meine Seiten "Liken" zu dürfen?!?