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Ist Duplicate-Content-Abstrafung umgehbar?

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 05.10.2012, 17:55

Bilderkiste.de hat geschrieben:Mit welcher Begründung ist denn diese 2-Klick-Lösung nun schon wieder unzulässig? Sollen die User erst einen schriftlichen, notariell beglaubigten, Antrag ausfüllen, um meine Seiten "Liken" zu dürfen?!?
Theoretisch ja, weil mit diesen Dingern personenbezogene Daten verarbeitet werden können.

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mtx93
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Beitrag von mtx93 » 05.10.2012, 19:20

Hoste deine Seiten außerhalb von Deutschland und setze eine juristische Person davor, die nicht in Deutschland vertreten ist - und aus die Maus.

Für eine Webseite gilt völkerrechtlich das Recht ihres physikalischen Hosters und nicht anderes, auch wenn das hier immer wieder anders dargestellt wird.

Wer den Holocoust leugen und Adolf lobpreisen will, kann dies jederzeit mit einer Webseite in den USA tun - und niemand hier in Deutschland kann etwas dagegen tun, obwohl das hier eine Straftat ist (und damit eine ganze andere Nummer als Datenschutz). Natürlich kann die Webseite hier in Deutschland gesperrt werden, im Extremfall. Also der Zugriff aus Deutschland herraus. Das ist aber eine andere Nummer.

Und es ist völlig egal, in welcher Sprache das geschieht.

In den USA ist es erlaubt - und jedes Gericht da wird dieses Recht verteidigen, selbst wenn der Richter selber Jude ist.

Natürlich kann man HIER als Person bestraft werden, wenn man mit der Seite in Verbindung gebracht wird und klar ist, das man der Verantwortliche ist. Das ist der Punkt mit der verantworlichen juristischen Person.

Das ist auch der Grund, warum z.B. sexuell explizitere Portale in Richtung SM oder Tiersex in den Niederlanden gehostet werden. Da erlaubt es das Gesetz.

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