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Steht bei der VG Wort beschrieben.Yves hat geschrieben:Allerdings kapiere ich noch nicht so ganz wie das funktioniert.
Nein. Du kannst dich dann nur als Publisher/Verlag anmelden (die Abrechnung ist übrigens sehr kompliziert und unhandlich.). Anders wäre es, wenn du die Texte selbst verfasst hast. Einkaufen ist nicht schreiben!Yves hat geschrieben:Kann ich als Webmaster wenn ich die vollen Rechte für die Verwertung an einem Artikel erworben habe, Die Beträge für Verlag und Autoren verlangen?
Nein. Bzw. Ja, als Ghostwriter, dann kannst du deinen Namen drunter setzen. Aber das heißt nicht, dass du bei der VG Wort als Autor auftreten darfst. Die Vergütung der VG Wort für Autoren leiten sich nicht aus dem Nutzungsrecht, sondern aus der Urheberschaft ab.Yves hat geschrieben:Kann mir ein Schreiber erlauben per Vertrag als Autor aufzutreten?
Nach meinen Kenntnisstand ist das Betrug.Rem hat geschrieben: Zur Autorenschaft:
Ich lass mir die "Verwertungsrechte" abtreten und melde Texte dann bei VG-Wort an. Bin als Autor in VG-Wort. Ich lass das auch so. Ich fände es kurios, wenn der richtige Autor den Text bei VG-Wort verwerten will, OBWOHL die Verwertungsrechte bei mir liegen.
Willst du Betrug jetzt auch noch internationalisieren? Mit fremden Federn schmücken? Dafür auch noch Geld bekommen? Und dafür den Urhebern ihre Rechte stehlen? Man, man, man.Yves hat geschrieben:hmm kompliziert, weiß jemand wie es ist wenn ich einen Schreiber in einem Land beschäftige wo die Urheberschaft an mich übertragen werden kann. Das ist ja praktisch nur in Deutschland so.
Er fragt doch gerade nach der Rechtslage, um eben keinen Betrug zu begehen. Ich weiß nicht, was du daran verwerfliches findest, dass er aus Texten, die er ehrlich von einem Texter kauft, Profit schlagen möchte. Das will doch letztendlich jeder, der sich Texte einkauft, auf die eine oder andere Weise. Wenn der Texter einen fairen Lohn für seine Arbeit bekommt, kann es ihm doch egal sein, wie viel sein Auftraggeber nachher damit verdient. Es steht schließlich auch jedem Texter frei, seine Texte nicht zu verkaufen, sondern selbst zu publizieren und ggf. bei der VG Wort zu registrieren.manori hat geschrieben: Willst du deinen Betrug jetzt auch noch internationalisieren? Mit fremden Federn schmücken? Dafür auch noch Geld bekommen? Und dafür den Urhebern ihre Rechte stehlen? Man, man, man.
Nach deutschem Recht. Genau deswegen hat sich Yves ja nach internationalen Alternativen erkundigt.chris21 hat geschrieben:Ihr habt den Unterschied zw. Urheber- und Nutzungsrecht nicht verstanden. Erwerben könnt Ihr vom Texter nur das Nutzungsrecht, nie das Urheberrecht
Gehts noch? Vielleicht erst lesen, dann denken, dann schreiben...Ich frage nur nach wie es rechtlich aussieht und habe bisher rein gar nichts gemacht. Aber klar sofort Betrüger schreien...Was Yves macht, ist für mich Betrug: Vortäuschen einer falschen Urheberschaft. Dabei geht es nicht nur darum, wer einen Text schreibt, sondern um einen Betrug am ganzen System und letztlich an allen, die daraus Tantiemen erhalten. Mit jedem Betrüger wird der Anteil für alle anderen kleiner.