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PAGERANK 8 ohne einen einzigen Link auf diese url!!!!

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DerTom
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Beitrag von DerTom » 07.02.2005, 04:08

Darf ich mich kurz vorstellen, ich bin derjenige der die Domain bei E-Bay verkauft hat.

Was auch immer hier gesagt, gemacht oder getan wird. Ich habe nichts unrechtes gemacht oder verkauft.

In der Auktion habe ich genau beschrieben wodrauf man bietet. Hier auf "landmaschinen-portal.de".

Liebe leute, mal im Ernst, ist es falsch dabei zu schreiben, das die Domain einen Pagerank von 7, 8 oder neun hat, wenn es die Google-Toolbar anzeigt und es jeder andere Internet Nutzer auch sehen kann ? Offener kann ich doch garnicht schreiben. Weil, es ist Fakt zu dem Zeitpunkt. Ganz zu schweigen das ich keine Garantie gewähren kann auf den PR.

Wer meint ein Pagerank ist entscheident, soll ihn haben. Er ist und war nicht Bestandteil der Auktion.

Wenn ich wirklich die Absicht hätte jemanden zu Betrügen, würde ich dem Käufer nicht die Option geben, von dem Gebot zurück zu treten. Geld hin oder her. Mehr als das, kann ich nicht machen.

Ich denke das vergesst Ihr dabei.

@Airport1
Ist es nicht unrechtens ein Script zu schreiben um den Pagerank ohne Google-Toolbar auslesen zu können, dieses bei E-Bay zu versteigern und dem Käufer dann, nach dem sich die Checksumme der Google-Toolbar geändert hat, nochmal anzubieten ? Auf www.pagerank-ohne-toolbar.de kann man das kostenlos bekommen.

Naja, da bin ich selbst Schuld... schreibe aber auch nicht deine ganzen käufer des Scriptes an. ODER ?

So, genug für mich.

Viel Spass noch beim flamen, ich habe alles gesagt was zu sagen ist.




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P.S.:
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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ErwinRommel
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Beitrag von ErwinRommel » 07.02.2005, 06:42

Falsch: Du hast vorher gewußt, daß der PR gefakt ist und so etwas nennt sich vorsätzlicher Betrug im deutschen Strafrecht. Wär ich der ahnungslose Käufer und würde das mitbekommen, hättest du schneller eine Strafanzeige am Hals wie du deine Unterhose wechseln kannst.
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SloMo
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Beitrag von SloMo » 07.02.2005, 08:57

Dummheit des Käufers hin oder her. Wenn mit dem falschen PR bewusst geworben wurde, oder eben dieser PR durch PR-Hijacking bewusst gefälscht wurde, dann gilt auf jeden Fall §263 Strafgesetzbuch (bis zu 5 Jahre Knast).

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Da man hier wohl von einem Massenbetrug ausgehen kann, ist Polizei oder Staatsanwaltschaft in der Pflicht, auch ohne einen Kläger der Sache nachzugehen.