Hersteller A vertreibt Produkt X seit Jahren über verschiedene Online-Vertriebe. Nun hat Hersteller A vor 2 Jahren die Namensrechte an dem Produkt verloren. Er wurde abgemahnt und hat sich auf eine Einmalzahlung geeinigt, er soll aber dafür sorgen dass die entspr. Inhalte verschwinden / umbenannt werden. Reicht es, dass Hersteller A seine Vertriebspartner anschreibt und diese den Begriff von Ihren Webseiten nehmen? Oder haftet er auch für kataloge, die zum Beispiel von produkte24.de eingelesen werden / haftet er dafür, wenn Produkt X in den Serps noch unter dem alten Namen angezeigt wird / muss er hier für einen neuen Crawl sogen?