Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Wie Provisionsanspruch durchsetzen

Erfahrungsberichte zu Affiliate-Programmen, Provisionen, Leads, Performance und Rendite.
Neues Thema Antworten
Heidi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 237
Registriert: 06.12.2003, 13:28
Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Heidi » 22.02.2013, 17:45

Hallo
Ich habe über ein Partnerprogramm bei einem Onlineshop für optische Geräte zweifelsfrei einen Provisionsanspruch durch 2 Verkäufe erzielt. Der Onlineshop-Betreiber weigert sich aber ohne weitere Begründung, die Provision zu zahlen. Nun habe ich nach zahlreichen Mahnungen ein gerichtliches Mahnverfahren angestrebt, und inzwischen liegt die Sache beim Amtsgericht. Ich habe nun dem Amtsgericht meinen Fall erläutert, und den Sachverhalt mit entsprechenden Screenshots meiner Seite, des Onlineshops und der Partnerprogrammadministration erläutert. Nun bekomme ich folgenden Hinweis vom Gericht:
Die Klägerin (das bin ich) wird darauf hingewiesen, dass die Klage derzeit unschlüssig ist. Es fehlt konkreter, auf den vorliegenden Einzelfall bezogener Vortrag zu einer Vereinbarung über diese Vermittlung zwischen den Parteien, des Weiteren Sachverhalt zu der konkreten, streitigenständlichen Provision. Allgemeine Erklärungen eines Geschäftsmodells reichen nicht aus. Auch reicht nicht der Hinweis auf eine Internetseite, bzw. Anlagen an der Klageschrift.
So, ich bin natürlich kein Anwalt, und möchte auch nicht für diese Lapalie einen Anwalt bemühen. Trotzdem ärgert mich diese Sache, ich denke für alle nachvollziehbar, gewaltig. Gibt es irgendeinen Tip oder Hinweis, welchen Spruch ich bei Gericht aufsagen muß, damit man mir folgen kann, bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage der Provisionsanspruch aus Partnerprogrammen durchgesetzt werden kann?

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Seo.gy
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 218
Registriert: 10.10.2010, 10:40

Beitrag von Seo.gy » 23.02.2013, 07:12

Hallo,
auf den vorliegenden Einzelfall bezogener Vortrag zu einer Vereinbarung über diese Vermittlung zwischen den Parteien, des Weiteren Sachverhalt zu der konkreten, streitigenständlichen Provision.
Hast du die Email mit der "Annahme" zum Partnerprogramm?

Weise das Gericht auf den Link zur Ameldung zum Partnerprogrammm, die AGB`s hin.

Screenshots von den Provisionen vorhanden - und wichtig - ist die Stornozeit abgelaufen?

Lyk
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2883
Registriert: 10.08.2009, 15:26

Beitrag von Lyk » 23.02.2013, 08:57

heftig.

ich würde mir bei den zwei verpassten provisionen überhaupt kein kopf drüber machen.

und hier lese ich, dass so ein fall es sogar bis zum gericht schafft.

hanneswobus
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 6386
Registriert: 16.03.2008, 01:39

Beitrag von hanneswobus » 23.02.2013, 09:44

ich weiss nicht, wie hoch die summe ist. ist die summe so hoch, dass sich der gang zu einem gericht lohnt? ich wuerde das rechtssytem persoenlich erst ab einem mittleren dreistelligen betrag bemuehen ...

abgesehen davon: unklarheiten oder "komische" sachen bei affiliategeschaeften kenne ich auch und wir sind intern konsequent: die ehem. partner fliegen aus den systemen raus, kommen in eine blacklist und das netzwerk der kollegen etc. wird selbstverstaendlich dahingehend informiert, dass probleme bei ehem. partnern xyz aufgetaucht sind.

die meisten arbeiten aber extrem sauber. zur vermeidung div. "unstimmigkeiten" neige ich dazu, mir den pot. partner auch genauer anzuschauen. ich gehe hierbei auch soweit, die produktbewertungen auf den ueblichen bewertungsportalen querzulesen.

gruß

Vegas
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 5063
Registriert: 27.10.2007, 13:07

Beitrag von Vegas » 23.02.2013, 12:45

Mit Blick auf die Summe lohnt ein Rechtsstreit sicher nicht, allerdings steht hier ja auch eventuell eine Straftat im Raum die unanhängig von der Summe alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.

Betrug im Affiliatebereich, egal ob Versuch oder vollendet, läßt sich zwar kaum beweisen, weil immer irgendwelchen technischen Faktoren, Fehlfunktionen o.ä. ins Feld geführt werden.

Das als "verpasste Provision" zu verniedlichen, gerade wenn der Merchant offensichtlich auch keinerlei Gründe anführen will und einfach nicht reagiert, halte ich für gefährlich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Forward Up >> Suchmaschinenoptimierung >> SEO Notaufnahme >> SEO Audits >> SEM >> ORM

thaiseo
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 308
Registriert: 13.03.2012, 08:26

Beitrag von thaiseo » 24.02.2013, 10:35

Vegas hat geschrieben:Mit Blick auf die Summe lohnt ein Rechtsstreit sicher nicht, allerdings steht hier ja auch eventuell eine Straftat im Raum die unanhängig von der Summe alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.

Betrug im Affiliatebereich, egal ob Versuch oder vollendet, läßt sich zwar kaum beweisen, weil immer irgendwelchen technischen Faktoren, Fehlfunktionen o.ä. ins Feld geführt werden.

Das als "verpasste Provision" zu verniedlichen, gerade wenn der Merchant offensichtlich auch keinerlei Gründe anführen will und einfach nicht reagiert, halte ich für gefährlich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
ich finde auch das eigentlich hier endlich mal auch Musterprozesse geführt werden müssen, zu viele mal wird er Affiliate betrogen, und diese zu Unrecht.

wenn ich nur an Stornorate Affilinet denke, dort sind je nach Partner bis zu 60% und bei Amazon, stellenweise gleiche Produktgruppe, 0,01%, wenn das mal nicht zu denken gibt :wink:

thaiseo
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 308
Registriert: 13.03.2012, 08:26

Beitrag von thaiseo » 24.02.2013, 12:05

KAW hat geschrieben:eine völlige TRansparenz wird es nicht geben.
Nur wenn jeder bei kleinen Summen nichts unternimmt, wird sich sowas ausweiten.
es besteht überhaupt keine Einsicht, und das nutzen viele Anbieter aus.

Bei Amazon ein wenig anders, weil viele lassen den Versand über Amazon selber laufen, und hier merkt dann Amazon sehr schnell wer betrügen will

Heidi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 237
Registriert: 06.12.2003, 13:28
Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Heidi » 25.02.2013, 20:17

So, die Sache wird immer putziger. Der Onlineshop, zu dem das Partnerprogramm gehört, gehörte zu einer GmbH, die inzwischen insolvent gegangen ist. Ohne den Onlineshop nennenswert zu verändern, wurde der gleiche Shop unter einer neuen GmbH und dem alten Geschäftsführer neu eröffnet. Nur das Partnerprogramm läuft noch unter der alten insolventen GmbH. Allerdings wurde in den AGBs des Partnerprogramms immer noch nicht darauf hingewiesen, dass die alte GmbH pleite ist. Nun behauptet der Geschäftsführer, er müsse nicht zahlen, weil ja das Partnerprogramm zur alten insolventen GmbH gehört. Sachen gibts.
Heidi

Vegas
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 5063
Registriert: 27.10.2007, 13:07

Beitrag von Vegas » 26.02.2013, 00:36

Und obwohl man insolvent war ließ man einfach klammheimlich das Partnerprogramm weiterlaufen und nahm kostenpflichtige Werbeleistungen Dritter in Anspruch, im Wissen die Leute nicht bezahlen zu können. Und das gibt der ehemalige und neue Geschäftsführer so zu? Klar, die Ware hat er natürlich nicht über die neue GmbH verschickt, sondern alles brav storniert, auch beim Endkunden, nur ein Irrtum.

Das wird nicht nur putzig, das hat das Potential richtig lustig zu werden.
Forward Up >> Suchmaschinenoptimierung >> SEO Notaufnahme >> SEO Audits >> SEM >> ORM

Lyk
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2883
Registriert: 10.08.2009, 15:26

Beitrag von Lyk » 26.02.2013, 08:54

KAW hat geschrieben: Nur wenn jeder bei kleinen Summen nichts unternimmt, wird sich sowas ausweiten.
da haste schon recht... ich bin der typische trittbrettfahrer.

schon damals in der ausbildung hab ich mich geweigert in eine gewerkschaft einzutretten und denoch habe ich alle vorteile die ein mitglied hat auskosten dürfen.

was viele nicht wissen. auch als nicht mitglied der gewerkschaft muss diese dich unterstützen. blöd gelaufen^^

Heidi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 237
Registriert: 06.12.2003, 13:28
Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Heidi » 03.03.2013, 00:29

So, inzwischen habe ich das Urteil vom zuständigen Amtsgericht, und die Klage wurde abgewiesen :bad-words: . Aus der Urteilsbegründung geht aber klar hervor, das die zuständige Richterin die Klageschrift gar nicht mit der nötigen Sorgflat gelesen bzw. verstanden hat. Jetzt werde ich auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem für die Richterin zuständigen Gerichtspräsidenten anstreben. So ein Mist. :evil:

Vegas
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 5063
Registriert: 27.10.2007, 13:07

Beitrag von Vegas » 03.03.2013, 02:12

Heidi hat geschrieben:So, inzwischen habe ich das Urteil vom zuständigen Amtsgericht, und die Klage wurde abgewiesen :bad-words: . Aus der Urteilsbegründung geht aber klar hervor, das die zuständige Richterin die Klageschrift gar nicht mit der nötigen Sorgflat gelesen bzw. verstanden hat. Jetzt werde ich auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem für die Richterin zuständigen Gerichtspräsidenten anstreben. So ein Mist. :evil:
Die Beschwerde kannst Du Dir sparen und entschuldige wenn ich es sage: Klageabweisungen sind absolut vermeidbar, mit einen spezialisierten Anwalt wäre es sicher anders gelaufen.
Forward Up >> Suchmaschinenoptimierung >> SEO Notaufnahme >> SEO Audits >> SEM >> ORM

Heidi
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 237
Registriert: 06.12.2003, 13:28
Wohnort: Osnabrück

Beitrag von Heidi » 03.03.2013, 07:42

Hallo Vegas
Das ist mir auch klar, nur arbeiten Anwälte selten um sonst. Außerdem wollte ich mal ausprobieren, ob ein Gericht auch eine Klageschrift ernst nimmt, die zwar nicht von einem Anwalt, sondern von einem juristischen Laien mit gesundem Menschenverstand verfasst wurde.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde werde ich mir trotzdem gönnen, da mich einfach interessiert, was dann vom Gericht zurück kommt. Mir ist auch klar, dass das an dem Urteil nichts mehr ändern wird, aber langsam hat die ganze Angelegenheit für mich auch einen gewissen Unterhaltungswert. :wink:
Heidi

thaiseo
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 308
Registriert: 13.03.2012, 08:26

Beitrag von thaiseo » 04.03.2013, 02:30

Hi Heidi

normal hat sich jetzt ein andere Sachverhalt ergeben

gehörte zu einer GmbH, die inzwischen insolvent gegangen ist
ok wenn die das sachgemäß angemeldet haben kein Problem, aber
Nur das Partnerprogramm läuft noch unter der alten insolventen GmbH. Allerdings wurde in den AGBs des Partnerprogramms immer noch nicht darauf hingewiesen, dass die alte GmbH pleite ist.
Kann auch sein, wenn der Insolventverwalter dem Zugestimmt hat, aber es ist bei so was immer erforderlich die Handelspartner darauf hin zu weisen, wenn nicht , such mal im Internet nach arglistiger Täuschung, Insolventrecht

Und du und andere Partner wurden nicht informiert, ich denke nicht mal Affilinet, so eine Insolvenz ist nicht etwas was von heute auf morgen geschieht, deswegen sind hier einige Dinge unklar.

hier kannst du das dem Insolvenzgericht so melden, Verdacht auf Täuschung und die gehen der Sache nach, und in dem Fall werden sie auch Sachen finden denke ich mal :wink:
Gut du bekommst deine Provision dennoch nicht, aber für den Geschäftsführer kann das sehr sehr teuer werden, denn für solche Dinge haftet er auch mal mit persönlichen Vermögen
(Keine Rechtsberatung, reine persönliche Interessen und Erfahrungen )

Antworten