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Hast du die Email mit der "Annahme" zum Partnerprogramm?auf den vorliegenden Einzelfall bezogener Vortrag zu einer Vereinbarung über diese Vermittlung zwischen den Parteien, des Weiteren Sachverhalt zu der konkreten, streitigenständlichen Provision.
ich finde auch das eigentlich hier endlich mal auch Musterprozesse geführt werden müssen, zu viele mal wird er Affiliate betrogen, und diese zu Unrecht.Vegas hat geschrieben:Mit Blick auf die Summe lohnt ein Rechtsstreit sicher nicht, allerdings steht hier ja auch eventuell eine Straftat im Raum die unanhängig von der Summe alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.
Betrug im Affiliatebereich, egal ob Versuch oder vollendet, läßt sich zwar kaum beweisen, weil immer irgendwelchen technischen Faktoren, Fehlfunktionen o.ä. ins Feld geführt werden.
Das als "verpasste Provision" zu verniedlichen, gerade wenn der Merchant offensichtlich auch keinerlei Gründe anführen will und einfach nicht reagiert, halte ich für gefährlich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
es besteht überhaupt keine Einsicht, und das nutzen viele Anbieter aus.KAW hat geschrieben:eine völlige TRansparenz wird es nicht geben.
Nur wenn jeder bei kleinen Summen nichts unternimmt, wird sich sowas ausweiten.
da haste schon recht... ich bin der typische trittbrettfahrer.KAW hat geschrieben: Nur wenn jeder bei kleinen Summen nichts unternimmt, wird sich sowas ausweiten.
Die Beschwerde kannst Du Dir sparen und entschuldige wenn ich es sage: Klageabweisungen sind absolut vermeidbar, mit einen spezialisierten Anwalt wäre es sicher anders gelaufen.Heidi hat geschrieben:So, inzwischen habe ich das Urteil vom zuständigen Amtsgericht, und die Klage wurde abgewiesen . Aus der Urteilsbegründung geht aber klar hervor, das die zuständige Richterin die Klageschrift gar nicht mit der nötigen Sorgflat gelesen bzw. verstanden hat. Jetzt werde ich auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem für die Richterin zuständigen Gerichtspräsidenten anstreben. So ein Mist.
ok wenn die das sachgemäß angemeldet haben kein Problem, abergehörte zu einer GmbH, die inzwischen insolvent gegangen ist
Kann auch sein, wenn der Insolventverwalter dem Zugestimmt hat, aber es ist bei so was immer erforderlich die Handelspartner darauf hin zu weisen, wenn nicht , such mal im Internet nach arglistiger Täuschung, InsolventrechtNur das Partnerprogramm läuft noch unter der alten insolventen GmbH. Allerdings wurde in den AGBs des Partnerprogramms immer noch nicht darauf hingewiesen, dass die alte GmbH pleite ist.