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Gründung Selbständigkeit: Bezeichnung Affiliater oder Diplom

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Bergfossil
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Beitrag von Bergfossil » 05.03.2013, 08:52

Ich muss meine Selbständigkeit anmelden (werde Kleingewerbe anmelden), die ich nebenberuflich mache . Wie soll ich meinen Beruf bezeichnen? Soll ich da Affiliater, Affiliate-Manager, Internet-Marketer, Diplom-Betriebswirt (BA) oder sonst was anderes angeben?

Hab auch bereits gegoogelt im Internet und bei einer Diskussion hat einer gemeint, dass wenn er sich als Internet-Marketer benennt, dass es dann überhaupt keine Probleme gibt, speziell die ganzen Computer- und Internetdinge plausibel abzusetzen, da er ja eben Internet-Marketer ist.

Ein anderer meinte aber, dass er Diplom-Betriebswirt als Bezeichnung angegeben hat, weil es dann glaubwürdiger ist beim Finanzamt, alles mögliche von der Steuer abzusetzen. Denn ein Diplom-Betriebswirt kann ja in alles mögliche involviert sein.

Also ich persönlich hab ja den akademischen Grad Diplom-Betriebswirt (BA). Wäre es dann nicht sinnvoll, dies gleich bei der Bezeichnung der Selbständigkeit anzugeben? Oder soll ich doch lieber Internet-Markter oder sonstwas angeben?

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 05.03.2013, 09:32

"Internetdienstleistungen" da hast du auch alles drin.

Diplom-BW ist natürlich auch nicht verkehrt, schafft etwas vertrauen. Lass dich doch bei der Anmeldung kurz beraten ob es einen Unterschied macht. Falls nein, dann würde ich das Diplom-BW wählen.

Lollipop
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Beitrag von Lollipop » 05.03.2013, 09:49

Ich denke auch "Internetdienstleistungen" ist nicht verkehrt. Ist so schön nichtssagend und Absetzen kannst du eh alles was du dem Steuerprüfer irgendwie plausibel machen kannst. Kommt halt immer auf den Steuerprüfer an, ob er dir dann glaubt oder nicht. Bis so ein Steuerprüfer bei dir zuhause erscheint, vergehen eh erstmal ein paar Jahre und bis dahin kannst du so ziemlich alles als Betriebsausgaben angeben was du willst - Allerdings, wenn der Steuerprüfer dann Unregelmäßigkeiten feststellt, wird der Kram nachversteuert, was je nach Umfang dann teuer wird und ab einem bestimmten Umfang u.U. auch Strafzahlungen beeinhaltet.
Mach es von Anfang an vernünftig, dann gibts auch keine Probleme. Wer anfangen will das Finanzamt zu bescheißen, sollte sich warm anziehen. Die sind mit allen Wassern gewaschen ;-)

Wenn du externe Kunden bedienen willst, würde ich auch eher zu dem Dipl. tendieren. Allerdings kannst du den ja auch unabhängig von der Angabe beim Gewerbeamt propagieren. Ich habe meinen Dipl. Inf. Wirt auch im Briefkopf stehen. Die Deutschen lieben Titel so sehr ;-)

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 05.03.2013, 12:03

Hab auch "Internetdienstleistungen" angegeben und dann in Klammern noch Beispiele dazu.

pimpi
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Beitrag von pimpi » 05.03.2013, 12:05

Beloe007 hat geschrieben:"Internetdienstleistungen" da hast du auch alles drin.
Das war hier bei uns im Ort nicht möglich, weil zu allgemein.

webbastler
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Beitrag von webbastler » 06.03.2013, 11:19

Einer seriösen Firma solte ein entsprechende Eigentümer vorstehen.

Internetdienstleister klingt wie Webmaster, so nennt sich heute jede Pfeife.

Ein graduierter Betriebswirt wird weltzeit geachtet.

Egal ob FH oder wie auch immer.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 06.03.2013, 20:40

Nur dumm, dass ich als Internetdienstleister-Pfeife 10 mal soviel verdiene, wie ein ach so geachteter graduierter Betriebswirt in einem Berliner Start-Up-Unternehmen.

Titel bedeuten gar nichts, Können ist alles. Nur Schwachköpfe lassen sich von Titeln blenden.

Jeder Geschäftsführer einer Ein-Mann-UG kann sich im Impressum auch Chief Executive Officer (CEO) nennen. Hui, wirkt der gleich wichtig und seriös.

Matthiaz
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Beitrag von Matthiaz » 06.03.2013, 20:48

Habe Internethandel und Dienstleistungen angegeben

Bin auch Betriebswirt...

celtic
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Beitrag von celtic » 07.03.2013, 08:35

pimpi hat geschrieben:Das war hier bei uns im Ort nicht möglich, weil zu allgemein.
Bei uns in der Stadt war das wieder kein Problem, die Dame vom Gewerbeamt hat mir das sogar selber vorgeschlagen :roll:

webbastler
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Beitrag von webbastler » 07.03.2013, 09:13

Wer spricht denn von der UG, die befinden sich in der Regel im untersten Einkommensbereich,

Ich will doch den Internetdienst nicht diskriminieren, aber bei einem Produkt für die Masse gilt Masseverhalten, und die Masse bevorzugt nun einmal den Titel.

Die Dr. Mustermann GmbH wird im Konsumverhalten vom Konsumenten nachweislich bevorzugt,
und Ich UG,s oder GbR,s ohne Bildungsaussage benachteiligt.

Der Markt bevorzugt Sicherheiten, und die werden bei Persönlichkeiten eher gesehen.

Tippi
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Beitrag von Tippi » 07.03.2013, 10:02

Auf der Gewerbeanmeldung wird überhaupt nicht nach dem Beruf, sondern nach der angemeldeten bzw. ausgeübten Tätigkeit unterschieden!

Betriebswirt ist keine Tätigkeit!

Bergfossil
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Beitrag von Bergfossil » 14.03.2013, 09:32

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung:

Bei Bezeichnung des Unternehmens einfach nichts eintragen?

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