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Barthel
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Beitrag von Barthel » 20.09.2013, 19:40

Ich würde erst einmal den Gesetzestext abwarten, den habe ich nämlich noch nirgendwo gesehen. Die aktuellen Quellen im Netz haben irgendwie alle irgendwo abgeschrieben und da ist meistens diese Formulierung zu finden:
Die Angaben zum Lieferzeitpunkt werden verschärft. In Zukunft ist anstelle der Lieferzeit der exakte Liefertermin (Datum) zu benennen.
Da helfen dann auch alle Puffer nichts. Nach der Formulierung soll nicht angegeben werden bis wann geliefert wird, sondern wann geliefert wird. Früher ist dann genauso schlecht wie später.

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 20.09.2013, 21:32

xoni hat geschrieben:Wie kann ich das als Shopbetreiber garantieren?
Wie kann die Bahn garantieren das der Zug keine Verspätung hat?

Die Regeln gelten für alle gleich und das Wichtigste in der ganzen EU wird es ähnliche Regeln geben. Ganz cool ist das man die Widerrufskosten dann dem Kunden aufdrücken kann.

Ich denke die Kosten für verspätete Lieferung und derer die sich bei 1-2 Tagen Verzögerung tatsächlich beschweren, werden niedriger sein als die Versandkosten des momentanen Widerrufsrechts.

Ganz nett ist auch das Onlineshops die mit Lieferzeiten werben, die sie niemals einhalten können, als Marketingmäßig mit falschen Lieferzeiten werben. Nun nicht mehr schlimmstenfalls nur ein "Du böser Shop" vom Kunden zu hören kriegen, sondern schlimmstenfalls ein Minusgeschäft damit machen.

Bin aber auch auf die genaue Formulierung gespannt, eine Möglichkeit für unabwägbare Lieferungen/Artikel müssen sie schließlich auch dem Verbraucher, der dem zustimmt, zumuten können.

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