Da Adsense und Ähnliches ja scheinbar zu einer Rage geworden ist, hier eine kleine Warnung. Ein Unternehmen kennzeichnet sich ja unter anderem dadurch das man Risikos nimmt.
Manchmal bekomme ich aber den Eindruck, daß das einzige Risiko was einige mit Adsense nehmen im schlimmsten Falle eine Anklage wegen Steuerhinterziehung ist.
Auch beim Fiscus haben die Internet und über kurz oder lang wird dort jemand wach werden (oder hat gerade eben diesen Bericht gelesen) und sich eine Befördering oder Premie verdienen wollen.
Ich kann jedem nur anraten der denkt kurzfristig ein paar schnelle Euros verdienen zu können auch mal langfristig über die Folgen nach zu denken b.z.w. mal mit ‘nem Sachverständigen zu reden.
Dann macht man sich unter Umständen der Steuerhinterziehung schuldig.
Jeder ist für sich selber verantwortlich und wer meint er müsse das so machen muss dann auch mit den Konsequenzen leben. Ich bevorzuge es einen ruhigen Schlaf zu haben.
Die Unkosten zu refinanzieren halte ich in den meisten Fällen sowieso für Blödsinn. 5 Euro im Monat für die Hobbyseite sollte man doch noch bereit sein auszugeben.
Zuletzt geändert von Jojo am 29.03.2005, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
Die Frage ist ja, ob man für sowas prinzipiell ein Gewerbe haben muss ?
Ich für meinen Teil melde das einmal im Monat via UST-Voranmeldung ans FA.
Ich hatte hier ja vor ein paar Monaten bereits mal gefragt, in welches Feld auf der UST-VA man die Google-Einnahmen denn so eintragen muss (wg. keine Steuern, Ausland, etcpp).
Da konnte mir damals keiner so recht weiterhelfen - hat mich auch ein wenig gewundert Weil müsste ja eigentlich jeder mal irgendwie mit zu tun haben oder macht ihr alles nur via Steuerberater ?
na ja, wer auf seiner Seite adsense schaltet und mtl. 100 Dollar macht, wird vom Finanzamt nicht gehängt. Zudem kann man im kleineren Bereich auch nachversteuern. Man kann sogar einen Gewerbeschein ein paar Monate nachträglich anmelden. Wichtig ist dabei aber immer, dass man sich dem Finanzamt fügt, sollte es mal auf einen zukommen. Also nicht gleich argumentieren "dass ist steuerfrei" - da riecht der FiAmt Mitarbeiter schnell Betrug im großen Stile und seine nächste Beförderung und schlägt mit allen Mitteln zu.
wer 1000 euro steuern im jahr hinterzieht, wird nicht gehängt, und wer mehr macht, kann sich nen steuerberater leisten.
für mich eine der besten investitionen überhaupt, durch den ganzen kram durchzusteigen ist viel komplizierter und dabei bei weitem nicht so lukrativ wie seo.
Wie manche hier wissen war bei mir auch schon ein Finanzbeamter (in meiner Wohnung!).
Leider, (oder zum Glück) bin ich kein Kleinunternehmen.
Der (Finanzbeamte) war zwar sehr nett, war aber sonst wohl eher in Dönerbuden Die erste Frage war, ob es etwas mit EBAY zu tun hat?
Aber mein Steuerberater hat jetzt auch gerade seine Kohle bekommen, und so wird schon alles so richtig sein.
Das mit dem Finanzamt und der Umsatzsteuer scheint eine extrem komplizierte Angelegenheit zu sein. Ich gehe davon aus, dass es zu diesem Thema auch noch Urteile geben wird.
Hintergrund:
Die Abrechnung erfolgt über Amerika. Nun sind Geschäfte, die mit Amerika abgewickelt werden nicht zwangsweise umsatzsteuerpflichtig. Das ist Auslegungssache. Wenn allerdings keine Umsatzsteuer fällig wird, dann ist davon auszugehen, dass auch keine Vorsteuer von Rechnungen, die man zum Beispiel von Mediamarkt bekommt, abgezogen werden darf, da der Abzug ja nur bis zur jeweiligen Höhe der eingezogenen Mehrwertsteuer stattfinden darf.
Richtig kompliziert wird es aber dann, wenn man nun bedenkt, dass es sich um eine deutsche Seite handelt. Denn dann sitzen die Kunden ja in der Regel auch in Deutschland. Wenn man ein AdWords Konto hat, dann hat die Rechnung von Google keinen Ausweis der Umsatzsteuer. Also wird auch kein Steuerberater bei diesen Rechnungen einen Vorsteuerabzug vornehmen.
Legen wir jetzt das Recht so aus, dass alls AdSense-Kunden die Steuer bezahlen und alle AdWords-Kunden eben diese bezahlte Steuer nicht erstattet bekommen, würde sich der Staat im großen Stil bereichern. Ob dies so im Sinne des Erfinders ist, ist zumindest mal zu bezweifeln.
Wichtig aber in jedem Fall: Wenn sowohl Auslandsgeschäft ohne MwSt. als auch Inlandsgeschäft stattfindet, dann muss darf man zum Beispiel die Vorsteuer, die auf z.B. das Leasing eines Firmenwagens läuft nur zum Teil abziehen. Und zwar zu dem Teil, zu dem der Wagen für das ausschließlich deutsche Geschäft verwendet wird.
Alles in allem ist das allerdings ein so kompliziertes Recht, dass man sich da als Privatmann garnicht wirklich rantraut. Und auch die meisten "Steuerberater" versagen hier oder müssen sich zumindest tiefergehend erkundigen.
Alles in allem sehr kompliziert. Und je nach Veranlagungsbezirk auch unterschiedlich. Das kann man dann schlucken oder sich vor Gericht seine Meinung erstreiten. Urteile darüber gibt es meines Wissens nach noch nicht.
Übrigens: Ein Bekannter von mir wickelt jetzt die letzten drei Jahre nochmals in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt rückwirkend um. Bei einer Prüfung haben die gesagt: Alles Quatsch, was Ihnen ihr Steuerberater gesagt hat. Jetzt kommt er vermutlich ein paar tausend Euro günstiger dabei raus, weil das Finanzamt ihn so gut berät. ... irgendwie hatte ich das Gefühl, dass er jetzt etwas sauer auf den Steuerberater ist - ich weiß zwar nicht so genau, warum ...