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Alles zum Thema Google Adsense.
Jesaja
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Beitrag von Jesaja » 31.03.2005, 09:17

Was denn nun? MWST abführen oder nicht?

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Der_Frauenversteher
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Beitrag von Der_Frauenversteher » 31.03.2005, 12:13

was man nicht bekommt, führt man nicht ab.

visions4
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Beitrag von visions4 » 31.03.2005, 18:06

ich kenn mich im D steuerrecht ja nicht wirklich aus, aber ich denke mal dass es in diesem fallen vom Ö nicht sehr abweicht.

1. gilt die MWSt. pflicht ja nur für unternehmen u. nicht für private da diese ja auch keine vorsteuer bekommen.
2. ist google ein amerikanisches unternehmen u. in diesem falle wird in der regel gem. USt.-Gesetz das reverse-charge verfahren angewandt. d.h. es wird keine MWSt. bezahlt u. auch kein Vorsteuer geholt.
3. da google im falle von adsense der kunde ist u. provisionen für eine erbrachte werbedienstleistung bezahlt, interessiert es keine s.. woher der adwords-bezahlende kommt.

bei der einkommenssteuer sollte man den freibetrag überschreitenden teil jedoch deklarieren, da dies sonst eine hinterziehung wäre. mit abschreibung sieht es bei privaten allerdings schlecht aus.

mc
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Beitrag von mc » 31.03.2005, 22:38

recht merkwürdige Überschrift und Diskussion die hier läuft. Also sowie mir bekannt es gibt z.B. für s.g. Kleinunternehmen eine Umsatzsteuerbefreiung, sprich eine Nullbesteuerung. Unter diese Rubrik fallen Unternehmen die im Vorjahr unter 17.500 Euro Umsatz lagen und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000Euro überschreiten. Ich denke mal das dies auf den größten Teil hier im Board zutrifft ... oder doch nicht ? Zu beachten ist, das man selber keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen sollte, da diese sonst an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Olaf
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Beitrag von Olaf » 02.04.2005, 22:16

Da innerhalb der Europäischen Union die Bewertung von Steuren ja gleich ausgeführt wird, gilt was die Mehrwersteuer betreft für alle EG-Lander:

Es geht um Reklame Dienste die an Google geliefert werden. “Mehrwertsteuer?!” über Reklame Dienste muß von Google im eigenen Land verrechnet werden. Jedoch ist der Tarief dieser Lieferung innerhalb der EG auf 0% gestellt das bedeutet das man keine Mehrwersteuer über den erhaltenen Betrag abführen muss aber den erhaltenen Betrag bei der Mehrwertsteuer angeben muß.

Somit ist das Thema Ja oder Nein Mehrwertsteuer abführen für Unternehmer sowie für Private nicht relevant im Bezug auf Adsense.

Tut mir leid ihr lieben Leute u.a. in der Schweiz leider keine Antwort für euch.

technobilder
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Beitrag von technobilder » 11.04.2005, 16:59

Ich bin Privatmann und mache meine Lohnsteuererklärung selber. Da schreib ich das rein was meiner Meinung nach korrekt ist. Wenn das nicht stimmt ist mir das zum Teil egal, denn unser Steuerrecht versteht eh niemand mehr.
Und ausserdem haben die Finanzleute gar nicht die Zeit alles nachzuprüfen, solange also die Zahlen im Rahmen bleiben ist alles ruhig. Und sollte bei ner Nachprüfung rauskommen das mir ein Fehler unterlaufen ist, na und. Ich bin weder Steuerberater noch habe ich Steuerrecht studert. also "In dubio pro Reo".
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Arno Nühm
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Beitrag von Arno Nühm » 11.04.2005, 20:11

unwissenheit schützt nicht vor strafe.

Timmi
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Beitrag von Timmi » 12.04.2005, 16:45

Hallo,

vielen Dank für die Info.

pi-de
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Beitrag von pi-de » 11.05.2005, 18:17

Was zahlt ihr denn für eure Steuerberater wenn man ins Blaue fragen darf?

Ich mache es bisher selbst, aber manchmal könnt ich grad $§?1$"

DerBasti
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Beitrag von DerBasti » 18.05.2005, 18:16

Hallo zusammen,

Ich habe jetzt auch die ersten 100$ erwirtschaftet und warte nur noch auf meine PIN.
Die Frage mit der Versteuerung ist mir auch schon häufiger durch den Kopf geschossen.
Als Schüler (über 18) habe ich keine Arbeitsstelle und auch kein eigenes Unternehmen. Ich bessere mein Taschengeld nur gelegentlich auf, d. h. Inventuren, etc.
Nun kommt Adsense daher, mit dem ich in knapp 3 Monaten 100$ erwirtschaftet habe.
Muss ich irgendwelche Maßnahmen ergreifen?

pulizer
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Beitrag von pulizer » 18.05.2005, 20:30

johndoe hat geschrieben:Das mit dem Finanzamt und der Umsatzsteuer scheint eine extrem komplizierte Angelegenheit zu sein. Ich gehe davon aus, dass es zu diesem Thema auch noch Urteile geben wird.

Hintergrund:
Die Abrechnung erfolgt über Amerika. Nun sind Geschäfte, die mit Amerika abgewickelt werden nicht zwangsweise umsatzsteuerpflichtig. Das ist Auslegungssache. Wenn allerdings keine Umsatzsteuer fällig wird, dann ist davon auszugehen, dass auch keine Vorsteuer von Rechnungen, die man zum Beispiel von Mediamarkt bekommt, abgezogen werden darf, da der Abzug ja nur bis zur jeweiligen Höhe der eingezogenen Mehrwertsteuer stattfinden darf.
Umsatzsteuer wird da bezahlt, wo sie angefallen ist. Bei google demnach in USA. Einnahmen von google sind für deutsche umsatzsteuerfrei. Das hat mir das finanzamt auch bestätigt. In der steuereklärung gibt es dafür sogar eine eigene spalte. Die einnahmen müssen ganz normal versteuert werden.

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