Es sei dir verziehen, alter Mann.KeepCool hat geschrieben:Oh, in diesem Fall, bitte ich Dich darum, meine Replik zu entschuldigen...Du musst wissen, im fortgeschrittenen Alter lässt die Aufnahme- und Kombinationsbereitschaft erheblich nach...
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Es sei dir verziehen, alter Mann.KeepCool hat geschrieben:Oh, in diesem Fall, bitte ich Dich darum, meine Replik zu entschuldigen...Du musst wissen, im fortgeschrittenen Alter lässt die Aufnahme- und Kombinationsbereitschaft erheblich nach...
Das dürften einige Rechtsexperten anders sehen, da du Möglichkeit hast, das Cachen über den Head-tag oder die robot.txt zu unterbinden. Wenn dann dagegen verstoßen wird ist das sicherlich was etwas Anderes, aber so ist der Hinweis auf den fremden Inhalt sicherlich ausreichend. Da gäbe es sicherlich Anwälte die schon Ihren Ruhestand mit solchen klagen finanzieren würden.Ranking-Check hat geschrieben: Also das deutsche Urheberrecht lässt in deinem Fall keinen Handlungsspielraum für dich.
Eine Cache Version ist fremder Text den du im Internet veröffentlichst. Punkt. Ob Google das auch macht ist ja völlig unerheblich.