naja zwischen auffordern und nötigen liegen ja welten. liegt dann also wohl am ermessen des richters im falle eines rechtstreits, oder?Ice Man hat geschrieben:Das steht fast überall, du sollst du Besucher nicht zum Klicken auffordern.3) allsponsors schreibt, dass der kunde nicht zum klicken auf textlinks/banner genötigt werden darf? wie legt man das aus? darf ich z.b. schreiben: "besucht bitte links zu seiten, die euch interessieren, indem ihr die rechts angezeigten textlinks anklickt, da dieser dienst ohne deine klicks nicht zukunftsbeständig ist?"

können sie also in login-bereichen eingesetzt werden oder nicht?4) allsponsors agb: " Der Code muss in einer öffentlichen Seite zum Einsatz kommen bzw. muss der Zugang für unsere Kontrollteams gewährleistet sein."
heisst das, dass ich nur auf der startseite verlinken darf und nicht, wenn user eingeloggt sind? oder muss ich denen lediglich einen login zur verfügung stellen?
Kurz vor der Auszahlung wird geprüft, wie und wo der Code eingebaut wurde.