Seit einigen Tagen existiert eine Wortmarke "pagerank" in den entsprechenden Klassen.
Was der Blödsinn soll, weiß keiner so genau. Schließlich ist
die Marke von Google und weltweit bekannt.
Nur eine Frage der Zeit bis ein Löschungsantrag gestellt wird.
In dem Zeitraum wird es wohl hoffentlich keine Abmahnwelle
gegen Leute mit dem Wort in Domains, Ordnernamen, Meta-Tags
und auf der Website selbst geben...
UG15 - Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke: *****************
Zustellungsanschrift: Herrn
*****************
Blücherstr. *****************
34123 Kassel
Na, da wusste jemand nicht wohin mit dem Geld. Kann gut sein, dass die Marke durch kommt, beim DPMA kann das schon mal passieren Nur waere Google Deutschland wohl "dumm" wenn sie nicht innerhalb der Widerspruchsfrist Wind davon bekaemen. Ansonsten freu ich mich schon auf ein gemuetliches Prozessieren.
> Alle lieb Mails an Google schreiben mit dem Hinweis darauf...
Und beim DPMA anrufen und den Sachverhalt etwas erklaeren. Man mags nicht glauben, aber das kann helfen und denen die Augen oeffnen. Dann kommt die Marke ggf. nicht mal bis zur Eintragung.
Hier scheints ja wieder so als melde jemand nur die Marke an um dann alleinig mit "PageRank" - in welcher Form auch immer - "handeln" zu duerfen. Kommt sie doch zur Eintragung, wirds sicher ein schoenes Echo geben
Und wann meldet mal wieder jemand Webspace als Wortmarke an?
Soweit mir bekannt ist die Leitklasse die hauptsaechliche. Du kannst insgesamt 3 Klassen waehlen, sonst kostet es Aufpreis. Jedoch kann man mit der 35 fuer Werbung fast alles totschlagen, wird in bestimmten Kreisen auch "die Totschlag-Klasse" genannt
Aber ruhig Blut, noch ist die Marke nur angemeldet, aber nicht eingetragen.
1. Beim DPMA ist "pagerank" aktuell seit 04.07.2005 angemeldet, mehr aber auch nicht.
2. Google selbst hat seinen "pagerank" als Marke geschützt, erkennbar am (TM) für trademark. Der geografische Schutzumfang ist nicht bekannt, wird aber sehr wahrscheinlich - vereinfacht gesagt - auch Europa einschließlich Deutschland umfassen. Auf das internationale Markenrecht (MMA - Madrider Markenabkommen etc.) soll deshalb nicht eingegangen werden.
3. Sollte Google seinen "pagerank" in den Klassen 35, 38, 42 als Marke auch in Deutschland geschützt haben, wird der neue "pagerank"-Markeneintrags-Antrag abgewiesen.