Laut DPMA gibt es nur den hier genannten Eintrag.rechtlegal hat geschrieben:3. Sollte Google seinen "pagerank" in den Klassen 35, 38, 42 als Marke auch in Deutschland geschützt haben, wird der neue "pagerank"-Markeneintrags-Antrag abgewiesen.
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Laut DPMA gibt es nur den hier genannten Eintrag.rechtlegal hat geschrieben:3. Sollte Google seinen "pagerank" in den Klassen 35, 38, 42 als Marke auch in Deutschland geschützt haben, wird der neue "pagerank"-Markeneintrags-Antrag abgewiesen.
Das DPMA zeigt aber nur die nationalen Anmeldungen un Marken.ION hat geschrieben:Laut DPMA gibt es nur den hier genannten Eintrag.
Na, das sind nur 300 EUR.Airport1 hat geschrieben:Der wird selber was an den Hals bekommen. Geht im guenstigsten Fall so aus, dass er das Geld fuer die Markenanmeldung in den Wind geschossen hat. Naja, haette sich vielleicht etwas mehr informieren sollen
Ja, oft wäre verprügeln aber besser.Airport1 hat geschrieben:Abmahnen ist fuer Einige das Schoenste, mitunter die einzigste Einnahmequelle, wenn man beim Rest versagt hat. Sind eigentlich teilweise zu bemitleiden, diese armen Hunde
Die meinte doch Airport1.excess hat geschrieben:
Naja den Großteil streicht ja eh der Anwalt ein.