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Nebenberufliches Gewerbe anmelden ?

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Garfield
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Beitrag von Garfield » 12.09.2005, 11:41

Hallo,

da ich mit dem Gedanken spiele, wegen der Adsense-Einnahmen und auch wegen Einnahmen aus HP-Gestaltung ein Gewerbe anzumelden (als Nebenbeschäftigung, ich arbeite normal ganztags angestellt), wollte ich mal fragen, ob jemand hier einen Tip für ein gutes Einsteigerforum hat, in dem ich was Qualifiziertes zum Thema finden und auch ggf. ein paar dumme Fragen stellen kann.

Danke für Antworten :D

Garfield

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Jojo
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Beitrag von Jojo » 12.09.2005, 11:42


Kralle
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Beitrag von Kralle » 12.09.2005, 11:49

Also wenn du's nur als Nebengewerbe anmelden willst, reicht ein formloser Schrieb an ein Finanzamt deines Vertrauens, HRG-Eintrag o. ä. sind nicht zwingend.
Kannst mich auch gern via PN kontaktieren!

Yel nats
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Beitrag von Yel nats » 12.09.2005, 11:50

für alles was dann mit Buchhaltung zu tun hat: www.rechnungswesenforum.de

Garfield
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Beitrag von Garfield » 12.09.2005, 11:56

Dankeschön, dann habe ich ja schon mal was zu lesen :D

@Kralle:

Bei Fragen komme ich gerne auf dein Angebot per PN zurück :D

Jojo
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Beitrag von Jojo » 12.09.2005, 12:25

@Kralle
Meines Wissens nach muss man schon ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden!? Dann schreibt dich das Finanzamt schon von selber an.

@Garfield
Schau hier mal rein: https://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.09.2005, 12:32

ein Nebengewerbe kannst du einfach bei der Stadtverwaltung anmelden, kostet einmalig ein paar Euro Gebühren... das Finanzamt meldet sich dann selber bei dir..

müsstest dich evtl. auch mal erkundigen ob die Gewerbeanmeldung nötig ist, Webdesigner fällt unter den freien berufen glaube ich... da würde einfach eine Anmeldung beim Finanzamt reichen...

Achja, für eine Einnahme Überschußrechnung kann ich dir https://www.easyct.de/ empfehlen, ist eine kostenlose Finanzsoftware. Für eine Einnahme/Überschussrechnung reicht die vollkommen, auch wenn du USt. pflichtig sein möchtest.

Kralle
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Beitrag von Kralle » 12.09.2005, 12:35

Ja, das ist möglich, aber kein Muss. Jedenfalls war's das zumindest vor ein paar Jahren noch nicht, insofern du das nur als Nebengewerbe betreibst. Die Dame vom Finanzamt hat mich dahingehend sehr gut beraten. Ansonsten hast du halt die Zwangsmitgliedschaft in der IHK an der Backe (sofern das auch noch aktuell ist).

Also seinerzeit (anno 2000) hat ein formloser Schrieb ans Finanzamt gereicht, in dem du dein Gewerbe (z. B. Webdesign) angibst, und ob du für die USt optierst (sprich Abführen von USt und Anrechnung von VSt).
Unabhängig davon bist du dann halt auch noch zur Buchhaltung verpflichtet (einfache reicht) und mußt deine Einnahmen eben versteuern.

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