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Mario D. erwirkt einstweilige Verfügung gegen Heise

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Mario670
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Beitrag von Mario670 » 26.09.2005, 23:09

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sean
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Beitrag von sean » 27.09.2005, 00:02

alles klar :-)

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 27.09.2005, 00:26

Nicht gut das...

bsnoop
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Beitrag von bsnoop » 27.09.2005, 01:01

Wieder mal das LG Hamburg...

Johny
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Beitrag von Johny » 27.09.2005, 01:26

Deutschland Sucks.
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Nikochan
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Beitrag von Nikochan » 27.09.2005, 06:33

Wo führt das bloss hin... :-?
Domainmonitor.ch findet freigewordene .CH und .LI Domains mit PR und DMOZ-Eintrag.

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 27.09.2005, 08:26

Sich gegenseitig hochschaukelnder Schwachsinn ersten Ranges!

sean
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Beitrag von sean » 27.09.2005, 10:51

was Steuern bringt, kann nicht böse sein :-)

sean

Mario670
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Beitrag von Mario670 » 27.09.2005, 11:25

was Steuern bringt, kann nicht böse sein
Der war gut :D
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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 27.09.2005, 12:39

bsnoop hat geschrieben:Wieder mal das LG Hamburg...
die verwaltung in unserer lieben republik hat eine technik-phobie.
mit diesen computern kann man ja schließlich ihren wörfloh verbessern, und überwachen. internet? ist doch das wo die kindere den ganzen tag chatten und illegal musik und filme downloaden, man man das kostet.

das kann man ruhig etwas beschneiden. am ende wollen die leute noch, dass ihr lieblingsgericht online erreichbar ist?

statt seti@home sauge ich halt jetzt die k.exe

wer will da noch ein öffentliches forum installieren?

Cura
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Beitrag von Cura » 27.09.2005, 17:30

Der Dringlichkeit wegen wird es ohne mündliche Verhandlung -

„VERBOTEN“ -

Forumsbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgefordert wird, durch massenhafte Downloads des Programms „k-exe“ den Serverbetrieb der Antragstellerin zu stören.

Eine sehr gewöhnungsbedürftige Sprachwahl. Ein etwas sehr undefinierter Unterlassungsanspruch. Liest sich wie von einem juristischen Laien formuliert.

Was ist unter „Forumsbeiträge verbreiten“ zu verstehen? Richtigerweise sollte es wohl heissen „Forumsbeiträge einzustellen, bzw. eingestellt zu belassen“

Im Voraus kann man Einstellungen nur 100%ig verhindern, wenn man das Forum schliesst. Eine solche Massnahme wäre jedoch unverhältnismässig.

Beiträge können frühestens dann entfernt werden, wenn die Kenntnis da ist.

Schwache Vorstellung des LG Hamburg, auch wenn keine Schutzschrift vorgelegen haben sollte.

auftragslinker
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Beitrag von auftragslinker » 27.09.2005, 18:38

also auf keinen Fall

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Sorry, ist ja wohl klar dass ich das nicht stehen lassen kann - Southmedia

ausführen!! :D :D

csx
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Beitrag von csx » 27.09.2005, 19:30

Cura hat geschrieben:Im Voraus kann man Einstellungen nur 100%ig verhindern, wenn man das Forum schliesst. Eine solche Massnahme wäre jedoch unverhältnismässig.
Stimmt genau. Das Urteil liest sich in dem Zusammenhang eher wie eins aus der Mitte der 1990er Jahre. Was haben die Richter hier in HH denn die vergangenen 10 Jahre gemacht??

Wenn jemand einen gesetzeswidrigen Aufruf wiederholt an die gleiche Hauswand sprüht, dann kann ein Gericht doch nicht so :bad-words: sein, das Haus einreißen zu lassen. Tss...

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 27.09.2005, 20:03

csx hat geschrieben:Stimmt genau. Das Urteil liest sich in dem Zusammenhang eher wie eins aus der Mitte der 1990er Jahre. Was haben die Richter hier in HH denn die vergangenen 10 Jahre gemacht??
Spediteure veprügelt! Die Rechtsprechung des LG Hamburg im Transport- und Logistikrecht war seinerzeit berüchtigt. Das hat sich nicht geändert ...

... und mittlerweile ist ein zweites Steckenpferd hinzugekommen.

Cura
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Beitrag von Cura » 27.09.2005, 21:08

Das Problem, das sich für Heise stellt ist, dass sie bei einem Widerspruch wieder bei demselben Gericht landen und es dürfte unwahrscheinlich sein, dass dieses seine Meinung ändert. Die Grösse einen Fehler zu revidieren haben leider nur wenige Gerichte.

Das Zustandekommen des Urteils stellt sich mir im Moment genauso dubios dar, wie das Urteil selbst.

In welcher Funktion wurde Heise auf welcher Rechtsgrundlage auf Unterlassung in Anspruch genommen?

Warum glaubt Dolzer das Hamburg zuständig ist und warum hält Hamburg sich für zuständig?

Sollte Heise es draufankommen lassen und letztendlich dürfte ihnen nicht viel anderes bleiben, wenn sie das Forum nicht zumachen wollen, darf man gespannt sein wie es weitergeht. Diesen Aufruf kann schliesslich jeder in jeder Rubrik des Heise-Forums wiederholen und wie einige beteiligte Herrschaften vermuten lassen wird auch genau das geschehen.

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