@errol
@wbartl
so, das mit der rechtlichen geschichte hat mir doch keine ruhe gelassen. also habe ich mal recherchiert.
netlaw schreibt:
"Die - kostenpflichtige – Zusammenstellung einer Übersicht über von verschiedenen Medien im Internet angebotene Presseartikel nebst Einrichtung sog. Deep-Links auf den jeweiligen Text ist urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Die Angabe der Fundstelle und Übernahme der Artikelüberschrift bzw. der ersten Zeilen des jeweiligen Beitrages stellt weder eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung und Umgestaltung dar, noch verwirklicht die fragliche Dienstleistung eine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers."
quelle:
www.netlaw.de/urteile/lgm_33.htm
zitiert wird ein urteil vom landgericht münchen
weiteres urteil vom bgh
nachzulesen unter
https://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/ ... 01231.html
also denke ich mal, dass wenn man allgemein zugängliche artikel unverändert zitiert und auf die quelle hinweist, man keine rechtliche probleme bekommt.
oder wie sehr ihr das?