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Backlinks / Webkataloge mit tücken
Ein wichtiges Thema für einige Suchmaschinen. Dieses Unterforum dient zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema Link-Marketing, Linkbaits, Widgets, Ideen die Linkerati zu finden und wecken!
Im Sinne dieser AGB sind "öffentlich zugängliche Bereiche" solche Dienste, die der
Allgemeinheit zugänglich sind. Zum Beispiel ist der xyx Webaktalog ein öffentlicher
Bereich.
In Bezug auf alle Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen
Bereich des Dienstes übergeben, gewähren Sie xyz damit das gebührenfreie, unbefristete,
unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, einschließlich des Rechts zur Gewährung
von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu
vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu
bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt
während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien
oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt
werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen.
Wo ist denn jetzt eigentlich das Problem bei dem AGB-Auszug?
Die sichern sich doch nur ab, dass sie das, was man da als Beschreibung eingibt, auch tatsaechlich nutzen duerfen - ok, sehr grosszuegig fuer alles und jedes, aber das war's denn auch.
Hab ich schon gefragt, wo da jetzt das Problem sein soll?
Schaut aus wie 0/8/15 Standard AGBs.
Als Betreiber würde ich das selber verlangen.
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