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Adsense nur mit Gewerbe?

Alles zum Thema Google Adsense.
pman
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Beitrag von pman » 11.11.2005, 22:34

Hallo,

Ich habe bis jetzt immer Partnerprogramme von Affilinet genutzt, um die Serverkosten meines Projektes wieder hereinzubekommen.
Habe auch kein Gewerbeschein weil, soweit ich weiß, nur einer benötigt wird wenn man Gewinnabsichten hat bzw. Gewinn macht.
Wurde vor dere Auszahlung bei Affilinet auch noch nie nach einem Gewerbe gefragt.

Nun möchte ich mich aber von Affilinet trennen und Adsense-Werbung einbinden, da ich mich nicht dauern um die richtigen Programme bemühen möchte.

Braucht man bei Google Adsense grundsätzlich ein Gewerbe, oder erhält man die Zahlungen auch, wenn man als Privatperson ohne Gewerbe registriert ist?

Binde die Werbung wie gesagt nur ein weil ich die kosten für den Server wieder reinbekommen möchte. Habe keine Gewinnabsichten und mache auch vorrausichtlich keinen Gewinn dadurch.

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thomasbe
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Beitrag von thomasbe » 12.11.2005, 12:51

1.) Mit AdSense hast Du automatisch "Gewinnerzielungsabsicht", auch wenn Du erstmal keinen Gewinn erzielst.

2.) Zur Gewerbeanmeldung zählt in erster Linie - und das wird Dir auch Gewerbeamt/Finanzamt bestätigen - dass Du "laufende" Einnahmen hast. Mit AdSense hast Du laufende Einnahmen - auch wenn Du nur 10 Cent am Tag verdienst. Theoretisch musst Du also ein Gewerbe anmelden. Bei so geringen Beträgen musst Du aber natürlich keine Gewerbesteuer zahlen.

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 12.11.2005, 13:04

Gewerbesteuer glaube ich erst ab einem Gewinn oder war es Umsatz von 25.000 Euronen.

Silentfan
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Beitrag von Silentfan » 12.11.2005, 13:05

Hallo pman,

Ich weiß nicht was du beruflich machst etc, allerdings reicht es in meinem Fall wenn ich die Einnahmen in der Steuererklärung angebe und wie nachdem ggfs. Steuern nachzahlen muss.

pman
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Beitrag von pman » 12.11.2005, 13:14

Ich würde auch gerne wissen ob Google überhaupt Zahlungen tätigt, wenn keine Steuerinformationen angegeben sind, oder ob die das grundsätzlich nicht machen.
Kann mir einer was dazu sagen?

georgus
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Beitrag von georgus » 12.11.2005, 13:17

hallo,
das Thema ist hier (auch) schon mal angesprochen worden

https://www.abakus-internet-marketing.d ... werbe.html

georgus

D@ve
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Beitrag von D@ve » 12.11.2005, 14:36

Also ich würde mir das schwer überlegen, ein Gewerbe anzumelden. Damit kann man nämlich auch ziemlich auf die Schn**tze fallen, wenn die Verluste dauerhaft höher sind als die Gewinne. Einem Freund ist das jetzt passiert, dass das FA sein Gewerbe als Liebhaberei einstufen will, weil kein Gewinn da war und nun von fünf Jahren Tätigkeit die Steuer zurückhaben will.
Ich empfehle da immer, erstmal eine grobe Gewinn und Verlustrechnung für ein Jahr durchzuführen. Als Verlust kannst Du Computer, Hostingkosten, Telefonkosten und dergleichen einstufen in der Regel kommt da dann unterm Stich eher Verlust raus.

In wie weit es bei Gewinnerzielungsabsicht schon PFLICHT ist, ein Gewerbe anzumelden bin ich mir nicht sicher, kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn man die Gewinne brav bei der Steuererklärung angibt. Am besten also einfach mal beim FA oder SB fragen.

Gruß, Dave
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sean
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Beitrag von sean » 12.11.2005, 14:52

wenn die Adsense Einnahmen nicht mehr als ein paar hundert Euro im Monat sind würd ich kein Gewerbe anmelden. Gewerbe "muß" man anmelden, wenn man gewerblich tätig wird, das ist bei reinen Adsense Einnahmen nicht der Fall!

Gruß

sean

Muaddib
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Beitrag von Muaddib » 12.11.2005, 15:35

sean hat geschrieben:wenn die Adsense Einnahmen nicht mehr als ein paar hundert Euro im Monat sind würd ich kein Gewerbe anmelden. Gewerbe "muß" man anmelden, wenn man gewerblich tätig wird, das ist bei reinen Adsense Einnahmen nicht der Fall!
Na das Gesetz/die Verordnung dazu wuerde ich wirklich gerne mal sehen!

Gewerblich taetig ist, wer Einnahmen mit dem Ziel, einen Gewinn - sprich mehr als die Kosten - zu erzielen. Das trifft letztlich auf praktisch jeden zu, der versucht, Einnahmen zu erzielen, da sich die wenigsten ueber _mehr_ Einnahmen beschweren. Die _Hoehe_ des Gewinns ist dabei voellig Wumpe.

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Beitrag von sean » 12.11.2005, 16:00

Gewerblich taetig ist, wer Einnahmen mit dem Ziel, einen Gewinn - sprich mehr als die Kosten - zu erzielen. Das trifft letztlich auf praktisch jeden zu, der versucht, Einnahmen zu erzielen, da sich die wenigsten ueber _mehr_ Einnahmen beschweren. Die _Hoehe_ des Gewinns ist dabei voellig Wumpe.
Nein, wenn Du ein Haus hast, dort eine Firma für 80 Euro Werbung auf deiner Hauswand macht, mußt Du definitiv dafür kein Gewerbe anmelden! Versteuren, bzw. dem FiAmt bekannt geben muß man diese Einkünfte.

Gruß

sean

Muaddib
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Beitrag von Muaddib » 12.11.2005, 17:10

sean hat geschrieben:Nein, wenn Du ein Haus hast, dort eine Firma für 80 Euro Werbung auf deiner Hauswand macht, mußt Du definitiv dafür kein Gewerbe anmelden! Versteuren, bzw. dem FiAmt bekannt geben muß man diese Einkünfte.
Das duerfte allerdings eher daran liegen, dass eine derartige Immobilienvermietung nicht gewerbeanmeldungspflichtig ist...

NiceShadow
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Beitrag von NiceShadow » 12.11.2005, 17:26

Ice Man hat geschrieben:Gewerbesteuer glaube ich erst ab einem Gewinn oder war es Umsatz von 25.000 Euronen.
So viel ich noch im Kopf habe, bei Umsatz ab 250.000 Euronimos.

Habs jetzt aber nicht mehr überprüft, verlasse mich da auf mein Gedächtnis :-)

Muaddib
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Beitrag von Muaddib » 12.11.2005, 17:43

Logischerweise bezieht sich die Gwerbesteuer auf den Gewinn, wobei ein Freibetrag von derzeit 24.500 Euro gilt.

sean
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Beitrag von sean » 13.11.2005, 00:59

Das duerfte allerdings eher daran liegen, dass eine derartige Immobilienvermietung nicht gewerbeanmeldungspflichtig ist...
OK, nehmen wir das Auto. Du fährst einen schönen 50 Jahre alten Oldtimer. Kommt da ein Optiker, will für 100 Euro im Monat drauf werben. Dafür ist ein Gewerbe nicht notwendig....

Wenn man jetzt aber Werbung auf der Hauswand hat und auf dem Auto, dann kann es bereits passieren, dass das FiAmt meint, dass eine Gewerbschein notwendig ist. Da kann man dann mit denen drüber sprechen.

Gruß

sean

D@ve
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Beitrag von D@ve » 13.11.2005, 02:56

Also ich kann mir wiegesagt nicht vorstellen, dass einen das FA in eine Gewerbeanmeldung drängt, wenn von vornherein klar ist, dass im Prinzip nie ein nennenswerter steuerlicher Gewinn dabei rumkommt.

Gruß, Dave
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