Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Was es alles im BGB gibt..

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
magadoo
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 257
Registriert: 02.11.2004, 14:14

Beitrag von magadoo » 12.01.2006, 17:02

Eine typische Gesetzes-Formulierung findet man auch in §825:
Wer eine Frauensperson durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der außerehelichen Beiwohnung bestimmt, ist ihr zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Heisst wohl nix anderes als: Wer eine Frau zum Sex zwingt, muss für den Schaden aufkommen :lol:

Kann aber auch so verstanden werden: Solange ich mit einer Frau noch nicht verheiratet bin, darf ich sie nicht zwingen bei mir zu wohnen :wink: