ich muss da mal ne lanze fürs bgb brechen..
das teil ist über 100 jahre als und immer noch in der lage, sämtliche aktuellen zivilrechtlichen probleme zu lösen. die herrschaften von damals haben sich schon was dabei gedacht, als sie alles so abstrakt formuliert haben.
einen hab ich auch noch für euch:
§919 BGB
Grenzstein
"(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt."