Laut dem Artikel in der IW ist das Bewerben von Online-Casinos zulässig, sofern das beworbene Angebot (Casino) in einem anderen EU Land zugelassen worden ist und dort auch legal abgeboten wird.
So entschieden hat der Europäische Gerichtshof am 6.11.2003 in einem Urteil im Fall Gambelli (AZ: C-243/01), mit der Begründung, "dass die Wettbewerbsbeschränkung für Online-Wetten und Gewinnspiele gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 43 bzw. Art. 45 EG) verstößt, sofern die Wettbewerbsbeschränkung allein der Sicherung des staatlichen Gewinnmonopols dient".
nciht ganz richtig ... gibraltar liegt zwar in spanien (an spanien angrenzend), ist jedoch britisches abhängiges gebiet und gehört nicht zur eu, obwohl in deren gebiet liegend.
genau so siehts aus. bringt uns also mal garnix. und selbst wenn dann wird der kkk es drauf ankommen lassen und der rechtsstreit verschluckt schnell nen paar tausender
Bzgl. Gibraltar und EU habe ich von casino-on-net folgende Information erhalten:
=> www.gibraltar.gov.gi
Unter der Rubric Political development finden sie die Geschichtliche
Auflistung aller wichtigen Ereignisse in Gibraltar. Dort finden Sie auch
die Information das Gibraltar 1973 in der Europäischen Union ein
Mitglied ist und den Gesetzen des Vereinigten Britischen Königsreiches
unterliegt.
Zudem sagt der Webmaster von casino-on-net: "ich kann Ihnen sagen, dass wir eine rechtlich einwandfreie Casinolizenz in der Europaeischen Union besitzen und zwar in Gibraltar."