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Ja, das glaube ich gerne, kürzlich erzählte mir auch jemand, dass Google viel lieber die Seiten die Content drauf haben, vorne listet, wo möglich gab auf der Seite derjenigen nicht anderes als das Bild als Impressum drauf.linkbote hat geschrieben:Kürzlich erzählte mir jemand, er hatte ein Bild als Impressum, als er es dann in die Textform wandelte tauchte seine Seite auch in den vorderen Positionen auf. Bis dahin war seine Seite wesentlich weiter hinten.
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
da kann ich mich nur anschließen. schön langsam bricht hier wirklich seo-paranoia aus ... niemand wird keinen abstrafen oder abmahnen, wenn das impressum als bild eingefügt ist oder sonst wasGreenHorn hat geschrieben:So ein sinnloser thread kann nur in Deutschland entstehen... Bildimpressum schlecht fürs Ranking... Abmahngefahr wegen frustierter Blinder... Impressum als wav file zum Abhören verlinken... kommt dann wahrscheinlich eine Abmahnung von Taub-Blinden... ich bin reif für die Insel.
Wie wäre es denn da einfach mit einer noindex-Anweisung in den Metas? Funzt bei mir sehr gut, da muss man dann nix umständliches mit CSS oder so basteln...lloy hat geschrieben:Gegen die Spambots kann man sich schon noch wehren. Doof ist jedoch, wenn jemand Deinen Namen bei Google eingibt und dann alle Projekt von Dir präsentiert bekommt.![]()
Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber irgendwie möchte ich das vermeiden...
Hörgeschädigte und stumme Webmaster können von allen abgemahnt werden, weil sie nicht telefonisch erreichbar sind. Es sei denn, sie beauftragen ein Callcenter, dessen Telefonnummer sie auf ihrer Webseite anzeigen. Da müssen Hörgeschädigte/Stumme halt durch!kekskruemel hat geschrieben:Bei dem Impressum in Bildform droht die Abmahnung! Grund ist nicht eine zu langsame Ladezeit des Bildes!
Sondern, dass niemand ausgeschlossen werden darf von dem Impressum. Mit einem "Bildimpressum" werden jedoch Blinde Internetnutzer ausggeschlossen, denn deren "Vorlesesoftware" kann keine Bilder vorlesen
Das hat ja nichts mit SEO zu tun, sondern betrifft jeden, der gewerbsmäßig im Internet unterwegs ist.da kann ich mich nur anschließen. schön langsam bricht hier wirklich seo-paranoia aus ... niemand wird keinen abstrafen oder abmahnen, wenn das impressum als bild eingefügt ist oder sonst was
Nicht genügend ist es, wenn der Link in Form einer Grafik auf die Angaben verweist, weil die Darstellung von Graphiken im Browser deaktiviert sein könnte (Stickelbrock, Barbara, "Impressumspflicht" im Internet - eine kritische Analyse der neueren Rechtsprechung zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG, GRUR 2004, 111, 114; Woitke, Thomas, Das "Wie" der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG, NJW 2003, 871, 873)
das kann ich mir alles nicht vorstellen. wenn ich meine seite in flash programmiere, dann kann keiner das impressum lesen, der nicht flash installiert hat. deshalb sollte ich abgemahnt werden und vielleicht auch nocht strafe zahlen?? ich denke, dass hier etwas übertrieben wird ...lloy hat geschrieben:
Das hat ja nichts mit SEO zu tun, sondern betrifft jeden, der gewerbsmäßig im Internet unterwegs ist.
Ich würde es mir auch eine andere Situation wünschen, Fakt ist jedoch, dass Du in hierzulande eben wegen jedem Sch.... abgemahnt werden KANNST. Man sollte sich eben der Möglichkeit bewußt sein, Paranoia ist was anderes...
Nicht genügend ist es, wenn der Link in Form einer Grafik auf die Angaben verweist, weil die Darstellung von Graphiken im Browser deaktiviert sein könnte (Stickelbrock, Barbara, "Impressumspflicht" im Internet - eine kritische Analyse der neueren Rechtsprechung zur Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG, GRUR 2004, 111, 114; Woitke, Thomas, Das "Wie" der Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG, NJW 2003, 871, 873)
So steht es im Gesetzestext. Ein Bild ist nicht unmittelbar erreichbar denke ich."leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar"
keine zusätzlichen programme: fast sämtliche browser (screenreader und ein paar wenige andere mal ausgenommen, die eh keiner benutzt) können grundsätzlich bilder anzeigen. es ist daher ständig verfügbar. bilder können ebenfalls gedruckt werden.Ständige Verfügbarkeit
Die Pflichtangaben müssen in der gleichen Sprache verfasst sein wie der Rest der Homepage, sie müssen ausdruckbar sein und für ihr Lesen dürfen nicht zusätzliche Programme erforderlich sein (z.B. auch nur ein Acrobat Reader).
weil dann erst wieder die spambots die email spiderntjoerg hat geschrieben:Wieso nicht einfach nochmal das komplette Impressum ins alt-tag vom Bild schreiben?