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Das kann ich - als Moderator des Supernature-Forums - nur bejahen.The Outsiders hat geschrieben:Ich denke aber, dass das Supernature-Forum auch dankbar für Unterstützung von hier ist.
Der Kunde eins drüber hat DIch nicht als Spammer bezeichnet, sondern diesen Tag in seiner SIG stehenThe Outsiders hat geschrieben:Ich hatte bei Webby vorab angefragt, ob es hier gepostet werden darf, er sagte "News und Infos".
Nun sind wir hier, egal, die Sache zählt. Ich bin nicht in adminstrativer oder moderativer Funktion mit dem Supernature-Forum verbandelt, hab aber einen Memberaccount dort, auch betreiben wir selber ein "Zwergenboard" und deshalb interessiert mich die Sache ebenfalls. Ich war nur der Bote.![]()
Ich denke aber, dass das Supernature-Forum auch dankbar für Unterstützung von hier ist.
Grüsse
The Outsiders
Cura hat geschrieben:Ich darf hier mal meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen.
Ich halte die nun angekündigte Klage und Durchziehung der Klage in diesem Stadium für ziemlichen Humbug. Die Abmahner haben zurückgenommen, damit war die Gefahr, dass ein Gericht die Hamburger Version übernehmen könnte aus der Welt.
Nun wird geklagt und somit ist diese Gefahr wieder in der Welt. Das Risiko durch ein Urteil wieder schlechter gestellt zu werden, als er zum derzeitigen Zeitpunkt steht, bleibt beim Betreiber des Forums Supernature.
Was ist die Konsequenz?
Im positiven Fall hat er ein Urteil, dass möglicherweise in seiner Konsequenz etwas über den Anspruch hinausgeht, den er durch den Verzicht der Abmahner auf Weiterverfolgung jetzt bereits hat. Die Gegenseite hat die Kosten.
Ein Schutz vor weiteren Abmahnungen wäre eine positive Entscheidung nicht.
Im negativen Fall verliert er das Ding mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen und allen daraus entstandenen Kosten und kann froh sein, wenn das Gericht den Streitwert nicht bestätigt oder gar noch höher ansetzt, was auch die Kosten nach oben treiben würde.
Eine (wenn auch nur teilweise) Bestätigung der Hamburger Argumentation durch ein weiteres Gericht, würde erst recht eine Abmahnwelle in Gang setzen.
Die weitestgehende Rücknahme (Verzicht auf Durchsetzung) der Forderungen aus der Unterlassungserklärung zeigt die Unsicherheit bei der Beurteilung der rechtlichen Aussichten, dürfte als Warnung für andere Abmahnwillige genügend sein und anderen Abgemahnten zeigen, das Wehren sich in diesem Fall lohnt.
Egal, ob ein Urteil nun positiv oder negativ ausfallen wird oder ein Verfahren möglicherweise durch einen Vergleich beendet wird, für andere Gerichte und Gerichtsstandorte ist ein solches Urteil eh nicht bindend.
Ich persönlich greife zum Mittel der Negativen Feststellungsklage nur, wenn ich im wettbewerbsrechtlichen Verfahren fürchten muss, dass ein Abmahnender auch weiter konsequent mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung weitab von meiner Heimat fortfahren wird, weil ich dann zu den Gerichtsterminen quer durch die Republik reisen müsste oder wenn die Sache klasklar ist. Aber auch hier habe ich schon einige böse Überraschungen erlebt.
Mit der Negativen dürfen meine Kontrahenten dann bei mir zuhause antanzen.
Ansonsten würde ich meinem Kontrahenten vielleicht noch (kurz vor Ablauf der Frist) mitteilen, dass ich der Ansicht bin, dass das Anspruchsbegehren jeglicher Grundlage entbehrt und den Gegner kommen lassen
Ich halte die Argumentationen, so wie sie aus dem MD-Verfahren bekannt sind, ebenfalls für nicht halt- und übertragbar. Dies aber wegen eines kleinen Vorteils und der Kosten überprüfen zu lassen, wäre es mir in diesem Fall nicht wert, eine Negative Feststellungsklage – die auch in die Hose gehen kann – in die Wege zu leiten. Wer kann schon vorhersagen, wie ein Richter dies sehen könnte?
Im Übrigen habe ich in diesem Fall hier noch einige weitere Überlegungen, die ich jedoch lieber für mich behalte, weil ich damit vermutlich einigen Leuten bös auf die Füsse treten würde.
Bis das Ding hier beim BGH ist, ist die Dolzersache lange entschieden.
Ich habe alles nur kurz überflogen und angelesen. Sollte ich etwas falsch interpretiert haben, bitte ich um Korrektur.
Aber, und das wollte ich noch angehängt wissen: Ich hoffe für die Betreiber des Forums, dass sie erfolgreich sein werden.
Wie kommst du denn zu dieser in meinen Augen irrigen Annahme ? Es wurde noch nicht darüber entschieden, also kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß ein Gericht die Hamburger Ansicht vertritt.Cura hat geschrieben:Die Abmahner haben zurückgenommen, damit war die Gefahr, dass ein Gericht die Hamburger Version übernehmen könnte aus der Welt.
Erhebt er die negative nicht, bleibt ihm und allen Forenbetreibern ein weitaus höheres Risiko, anderweitig wegen ähnlichen Sachverhalts abgemahnt zu werden.Cura hat geschrieben:Nun wird geklagt und somit ist diese Gefahr wieder in der Welt. Das Risiko durch ein Urteil wieder schlechter gestellt zu werden, als er zum derzeitigen Zeitpunkt steht, bleibt beim Betreiber des Forums Supernature.
Und nicht nur das :Cura hat geschrieben:Im positiven Fall hat er ein Urteil, dass möglicherweise in seiner Konsequenz etwas über den Anspruch hinausgeht, den er durch den Verzicht der Abmahner auf Weiterverfolgung jetzt bereits hat. Die Gegenseite hat die Kosten.
Wie du hierauf kommst, verstehe ich ebenfalls nicht.Cura hat geschrieben:Ein Schutz vor weiteren Abmahnungen wäre eine positive Entscheidung nicht.
Ob wir diese Rechtssicherheit heute oder nächste Woche, wenn der nächste Abmahnwütige meint, seine wirren Gedanken auf die Menschheit loslassen zu müssen, erlangen, spielt keine Rolle.Cura hat geschrieben:Eine (wenn auch nur teilweise) Bestätigung der Hamburger Argumentation durch ein weiteres Gericht, würde erst recht eine Abmahnwelle in Gang setzen.
Woher sollen denn die Abmahnirren wissen, daß es überhaupt den vorliegenden Fall gab, wenn es nicht mal eine gerichtliche Entscheidung darüber gibt ?Cura hat geschrieben:Die weitestgehende Rücknahme (Verzicht auf Durchsetzung) der Forderungen aus der Unterlassungserklärung zeigt die Unsicherheit bei der Beurteilung der rechtlichen Aussichten, dürfte als Warnung für andere Abmahnwillige genügend sein und anderen Abgemahnten zeigen, das Wehren sich in diesem Fall lohnt.
Dann wird es Zeit für ein rechtskräftiges Urteil, damit man wenigstens weiß, wo man dran ist. Und wenn der Abmahner obsiegt, hat Deutschland wieder ein Stück verloren.Cura hat geschrieben:Egal, ob ein Urteil nun positiv oder negativ ausfallen wird oder ein Verfahren möglicherweise durch einen Vergleich beendet wird, für andere Gerichte und Gerichtsstandorte ist ein solches Urteil eh nicht bindend.