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Bei einem Streitwert von 50.000 € ist das Kostenrisiko erster Instanz (inkl. 843,20 € MwSt) 7.481,20 €. Ich hoffe, da kommt noch was, damit dieser Abmahner merkt, daß er einen Fehler begangen hat.aktueller Spendenstand: 3.429,89 €
letzte Aktualisierung: 15.03.06, 15:42 Uhr
Sehe ich ähnlich, wenn es jeglicher Grundlage entbehrt, sagt man das und erwartet mit Fristsetzung eine Antwort auf die Frage ob er die Abmahnung aufrecht erhalten will, weil man sonst negative Feststellungsklage einreichen würde (ob man es wirklich tut ist zweitens). Meine Meinung.Cura hat geschrieben:Ansonsten würde ich meinem Kontrahenten vielleicht noch (kurz vor Ablauf der Frist) mitteilen, dass ich der Ansicht bin, dass das Anspruchsbegehren jeglicher Grundlage entbehrt und den Gegner kommen lassen
Die, die sich informieren, dürften es anders sehen und die, die Du ansprichst, werden vielleicht denken oh Gott, wenn man abgemahnt wird muß man klagen oder zahlen und auch wenn schon mal jemand was ähnliches gewonnen hat, kostet das am Ende vielleicht mehr als die Abmahnung.Nullpointer hat geschrieben:wieviele abmahnung in dem zusammenhang gab/gibt es schon, die ohne zu murren bezahlt werden, weil der abgemahnte keine ahnung hat oder keine chance sieht (eingeschüchtert ist).
eine klage mit breiter unterstützung und evtl. öffentlichem interesse hat mehr sinn, als auf schönes wetter zu hoffen (dass nämlich die ab[w|m]ahner andere opfer finden).
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