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Kralle
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Beitrag von Kralle » 23.04.2006, 19:54

Scans oder Kopien (auch mit dem Fotoapparat) sind Verfielfältigungen i. S. des Urheberrechts. Das Urheberrecht beschränkt sich auch nicht auf die mediale Erscheinungsform.
Damit verhält es sich ja ähnlich, wie mit Musik. Wenn du eine CD legal erwirbst, darfst du die trotzdem nicht rippen und als MP3 zum Download bereitstellen, selbst wenn du's von ner analogen Kopie gemacht hast.
Mögliche Auswege aus der Misere sind natürlich immer so Dinge, wie daß du nen Auszug (mit Scan) von nem Bravo-Artikel ins Netz stellst (mit Quellenangabe) und drüber diskutierst, oder auf dem Foto nicht das Plakat im Vordergrund steht, sondern irgendwelche kreischenden Mädels, die sich davor stellen.

Zu Urheberrecht gibt's ne Menge im Netz.
Das Gesetz als Online-Text: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
Das hier könnte für dich auch relevant sein: https://www.netlaw.de/urteile/index_urheberrecht.htm