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Abmahnung

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Heidi
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Beitrag von Heidi » 19.04.2006, 12:15

Ich weis, dass dieses Thema hier nicht direkt hergehört, aber hier gibt es sicherlich viele Partner, die damit schonmal Erfahrung gesammelt haben. :-? Von einem Partnerprogrammbetreiber bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich eine Markenrechtsverletzung begangen habe, und mit einer Abmahnung rechnen muß. Die fraglichen Seiten habe ich natürlich sofort aus dem Netz genommen. Der Partnerprogrammbetreiber hat selber auch schon eine Abmahnung wegen meiner Markenrechtsverletzung erhalten, und will die ihm entstandenen Kosten an mich weiter geben. Nun meine zwei Fragen:
1. Komme ich unter Umständen noch um die Mahnkosten drumherum, wenn ich in voreiligem Gehorsam eine Unterlassungserklärung verfasse, bevor mir eine Abmahnung zugestellt wurde? Die Abmahnung habe ich nämlich noch nicht, lediglich eine Nachricht der Post, dass ein Einschreiben für mich bei der Post liegt.
2. Muß ich die Mahnkosten von meinem Partnerprogrammbetreiber auch übernehmen?

Heidi

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Garfield
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Beitrag von Garfield » 19.04.2006, 12:20

Wem gegenüber willst du denn eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn du noch überhaupt kein Abmahnschreiben hast ?

Eine kostenpflichtige Abmahnung könntest du nur verhindern, wenn du bereits vor Erhalt der Abmahnung des nun Abmahnenden gegenüber einem anderen Wettbewerber oder Abmahnberechtigten eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hättest und daraufhin auch das entsprechende Verhalten sofort eingestellt hättest. Dann wäre nämlich der Abmahngrund des nun Abmahnenden nicht gegeben.

Es soll schon Leute gegeben haben, die auf die Idee kamen, sowas rückzudatieren, aber das will ich keinem empfehlen 8)

Zu 2. fragst du vielleicht am besten mal einen Anwalt...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 19.04.2006, 12:50

schau dich mal hier um: https://www.abmahnwelle.de

und ansonsten kann ich dir nur raten, dich mal mit einem Anwalt, der sich mit Markenrecht auskennt, in Verbindung zu setzen, und das ganze mal prüfen zu lassen...

auch solltest du nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben, ggf. wäre es angebracht diese ein wenig zu ändern... aber da sollte sich der Anwalt auch mit auskennen...