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Adsense für Dummies

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Andreas I.
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Beitrag von Andreas I. » 18.05.2006, 18:13

Guten Abend!

Ich möchte jetzt doch mal so langsam Adsense auf meiner website einsetzen. Einen Adsense Account habe ich jetzt schon. Ich bin bisher nicht gewerblich, habe auch noch keinen Gewerbeschein und erwarte nicht wirklich mehr als 1000 Euro Einnahmen im ersten Jahr.

Was muss man als Einsteiger in diesem Falle alles beachten? Ich denke, die meisten haben so oder so ähnlich angefangen!

Stichworte: Finanzamt, Impressum, Abmahnanwälte etc. usw.
Welche Fallen warten auf den unvorsichtigen Einsteiger ins Web-Business?

Irgendwelche gewerblichen Steuernummern, die ich im Impressum angeben könnte, habe ich auch nicht.

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fi-ausbilden
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Beitrag von fi-ausbilden » 18.05.2006, 18:40

kurz: nix....
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haha
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Beitrag von haha » 18.05.2006, 18:55

Andreas I. hat geschrieben:Ich möchte jetzt doch mal so langsam Adsense auf meiner website einsetzen.
[…]
Stichworte: Finanzamt, Impressum, Abmahnanwälte etc. usw.
In das Impressum gehört zumindest Dein Name und Deine Anschrift (echter Name, kein Phantasiefirmentralala; keine Postfachadresse), sowie die E-Mail-Adresse. Weiteres ist im Teledienstegesetz, §6 beschrieben. Der Mediendienstestaatsvertrag ist in dieser Hinsicht weitestgehend gleichlautend, Du solltest da aber auch nochmal einen Blick reinwerfen.

Ob Du ein Kleingewerbe anmeldest, musst Du selbst wissen. Theoretisch ist für alles, was mit Gewinnerzielungsabsicht gemacht wird, eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Es kann zwar sein, dass das Finanzamt Dir die Gewerbegeschichte irgendwann wegen "Liebhaberei" wieder aberkennt, aber andersrum (Du erklärst es selbst zur Liebhaberei) geht's eigentlich nicht. Zugegebenermaßen kräht wegen der paar Kröten, die bei Deinem Ansinnen vermutlich erstmal rumkommen werden, kein Hahn danach, zudem Du hast davon keine Vorteile, eher im Gegenteil (das Erstellen der Bilanz und die Steuererklärung kosten Zeit). Deine Entscheidung, genau wie beim Schwarzfahren ;)

Solltest Du Dich (früher oder später) für eine Gewerbeanmeldung entscheiden, musst Du nichts weiter machen, als Dir beim für Dich zuständigen Ordnungsamt einen Gewerbeschein für um und bei 10 € zu holen. Alles weitere, namentlich die Anmeldungen bei der Handelskammer, bei der Berufsgenossenschaft und beim Finanzamt, erledigt das Ordnungsamt. Die schicken Dir dann alle die Papiere zu.
Bevor Du fragst: Die Anmeldung bei der Handelskammer hat nichts mit dem im Teledienstegesetz genannten Handelsregister zu tun; die Berufsgenossenschaft ist die Versicherung für Deine Angestellte - keine Angestellte, keine Versicherung nötig, keine Beiträge fällig.
Irgendwelche gewerblichen Steuernummern, die ich im Impressum angeben könnte, habe ich auch nicht.
Es gibt keine gewerblichen Steuernummern in dem Sinne. Die einzige Steuernummer, die ins Impressum gehört, ist auch nur die Umsatzsteuernummer, siehe TDG §6 (6). Als Kleinunternehmer kannst Du Dich von der Last aber befreien lassen. Die Gewerbesteuer, die Du vermutlich mangels Einnahmen ebenfalls nicht zahlen musst, wird unter Deiner normalen Steuernummer abgerechnet und geht außer Dir und dem Finanzamt niemanden etwas an.

prawda
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Beitrag von prawda » 18.05.2006, 22:38

In das Impressum gehört zumindest Dein Name und Deine Anschrift (echter Name, kein Phantasiefirmentralala; keine Postfachadresse), sowie die E-Mail-Adresse.
Viele Juristen halten auch die Angabe der Telefonnummer für verpflichtend.
zudem Du hast davon keine Vorteile, eher im Gegenteil (das Erstellen der Bilanz und die Steuererklärung kosten Zeit). Deine Entscheidung, genau wie beim Schwarzfahren ;)
Eine Bilanz muss man als Kleinstunternehmer mit ein paar tausend Euro Jahresumsatz nicht machen; es reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung. Das bedeutet ziemlich genau, was der Name sagt: Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und am Jahresende zusammenzählen und den hoffentlich vorhandenen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Belege sollten natürlich auch vorhanden sein.
Es gibt keine gewerblichen Steuernummern in dem Sinne. Die einzige Steuernummer, die ins Impressum gehört, ist auch nur die Umsatzsteuernummer, siehe TDG §6 (6). Als Kleinunternehmer kannst Du Dich von der Last aber befreien lassen.
Allerdings kannst du dann auch keine Vorsteuer abziehen. Übrigens hat auch nicht jeder Umsatzsteuerpflichtige eine Umsatzsteuer-ID. Die gibt es nur auf Antrag und ist für gewisse Auslandsgeschäfte nötig.
Die Gewerbesteuer, die Du vermutlich mangels Einnahmen ebenfalls nicht zahlen musst, wird unter Deiner normalen Steuernummer abgerechnet und geht außer Dir und dem Finanzamt niemanden etwas an.
Doch, jeden, dem man eine Rechnung schreibt. Da muss nämlich entweder die Steuernummer oder die USt-ID angegeben werden. Und wenn man keine USt-ID hat, bleibt halt nur die Steuernummer.

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