Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
In das Impressum gehört zumindest Dein Name und Deine Anschrift (echter Name, kein Phantasiefirmentralala; keine Postfachadresse), sowie die E-Mail-Adresse. Weiteres ist im Teledienstegesetz, §6 beschrieben. Der Mediendienstestaatsvertrag ist in dieser Hinsicht weitestgehend gleichlautend, Du solltest da aber auch nochmal einen Blick reinwerfen.Andreas I. hat geschrieben:Ich möchte jetzt doch mal so langsam Adsense auf meiner website einsetzen.
[…]
Stichworte: Finanzamt, Impressum, Abmahnanwälte etc. usw.
Es gibt keine gewerblichen Steuernummern in dem Sinne. Die einzige Steuernummer, die ins Impressum gehört, ist auch nur die Umsatzsteuernummer, siehe TDG §6 (6). Als Kleinunternehmer kannst Du Dich von der Last aber befreien lassen. Die Gewerbesteuer, die Du vermutlich mangels Einnahmen ebenfalls nicht zahlen musst, wird unter Deiner normalen Steuernummer abgerechnet und geht außer Dir und dem Finanzamt niemanden etwas an.Irgendwelche gewerblichen Steuernummern, die ich im Impressum angeben könnte, habe ich auch nicht.
Viele Juristen halten auch die Angabe der Telefonnummer für verpflichtend.In das Impressum gehört zumindest Dein Name und Deine Anschrift (echter Name, kein Phantasiefirmentralala; keine Postfachadresse), sowie die E-Mail-Adresse.
Eine Bilanz muss man als Kleinstunternehmer mit ein paar tausend Euro Jahresumsatz nicht machen; es reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung. Das bedeutet ziemlich genau, was der Name sagt: Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und am Jahresende zusammenzählen und den hoffentlich vorhandenen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln. Belege sollten natürlich auch vorhanden sein.zudem Du hast davon keine Vorteile, eher im Gegenteil (das Erstellen der Bilanz und die Steuererklärung kosten Zeit). Deine Entscheidung, genau wie beim Schwarzfahren![]()
Allerdings kannst du dann auch keine Vorsteuer abziehen. Übrigens hat auch nicht jeder Umsatzsteuerpflichtige eine Umsatzsteuer-ID. Die gibt es nur auf Antrag und ist für gewisse Auslandsgeschäfte nötig.Es gibt keine gewerblichen Steuernummern in dem Sinne. Die einzige Steuernummer, die ins Impressum gehört, ist auch nur die Umsatzsteuernummer, siehe TDG §6 (6). Als Kleinunternehmer kannst Du Dich von der Last aber befreien lassen.
Doch, jeden, dem man eine Rechnung schreibt. Da muss nämlich entweder die Steuernummer oder die USt-ID angegeben werden. Und wenn man keine USt-ID hat, bleibt halt nur die Steuernummer.Die Gewerbesteuer, die Du vermutlich mangels Einnahmen ebenfalls nicht zahlen musst, wird unter Deiner normalen Steuernummer abgerechnet und geht außer Dir und dem Finanzamt niemanden etwas an.