Interessant in diesem Zusammenhang fand ich die abschließende Bemerkung:
via Intern.deNach Argumentation des LG München hat Google Hamburg sich in diesem Fall also nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (MDSTV und TDG) verhalten, denn die Suchmaschine reagierte auf die Hinweise auf einen Rechtsverstoß nicht.
Und das wird sich vermutlich bei allen weiteren Verfahren dieser Art - zumindest in Deutschland - zum Knackpunkt entwickeln. Um hier dem Gesetz Genüge zu tun, muss Google wohl zwangsläufig für einen Ansprechpartner in Deutschland sorgen, der auch in der Lage ist, Beschwerden zu bearbeiten.