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Abzugsfähige Kosten für Steuererklärung

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Luigi
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Beitrag von Luigi » 28.08.2006, 09:13

Hallo!

Ich habe 2005 ein Kleingewerbe für meine Internettätigkeiten angemeldet und bin nun dabei meine Steuererklärung 2005 anzufertigen und möchte dabei die Gewinne aus meinen Webprojekten möglichst weitgehend mindern.

Als abzugsfähige Kosten setze ich an:

- Hostingkosten
- Domainkosten
- PC Neukauf
- DSL Gebühren
- Telefon Grundgebühren
- Handykosten


Da ich nichts vergessen möchte, würde mich interessieren, welche Kosten ihr noch angebt, um die Gewinne zu senken.

Strom- und Heizkosten?

Evtl. andere Kosten, die man pauschal angeben kann?

Ich freue mich auf Eure Anregungen.

Gruß
Luigi

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online_diva
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Beitrag von online_diva » 28.08.2006, 09:20

Kosten für den Steuerberater ;-))

Pompom
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Beitrag von Pompom » 28.08.2006, 09:23

- PC Neukauf
Das sind zwar Kosten, betreffen aber u.U. eine Investition und werden abgeschrieben.

Vergessen hast du anteilige Miete, anteilige Heizung, Strom, Kaffeemaschinenkosten, Fahrtkosten PKW, Scheidungskosten, ...

Mehr Auskunft erhältst du von deinem zukünftigen Steuerberater.

Abakus Forengast
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Beitrag von Abakus Forengast » 28.08.2006, 09:31

Handykosten kannst Du - soweit ich weiss - aber nur absetzen wenn Du privat und geschäftlich trennst - also ein Privathandy und ein Firmenhandy!!! Wenn beides vermischt wird - dann kann das FinAmt schon mal Ärger machen bzw. diese Kosten nicht anerkennen.

Die Anschaffungskosten für den PC werden - sobald sie 410 Euro übersteigen - über 3 Jahre abgeschrieben. Das heißt wenn der PC 900 Euro gekostet hat, kannst Du pro Jahr 300 Euro absetzen.

Umgehen kann man diese Sache indem man den PC in "Einzelteilen" kauft. Jedes Einzelteil muss dann immer unter 410 Euro kosten - auch Drucker, Bildschirm etc. - dann baut man alles selbst zusammen oder lässt dies von jemanden machen und kann alle dafür anfallenden Kosten - auch für den Zusammenbau durch einen Fachmann - im Selben Jahr absetzen.

Viel Erfolg!

Gruß Traxx-X

KOHLFUERST
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Beitrag von KOHLFUERST » 28.08.2006, 09:42

Denke vor allem an Weiterbildungskosten.

Das können sein Fachmagazine (Internet World) sowie Fachbücher, Fachvideos und auch Treffen mit Kollegen (SEO Stammtisch) und die Fahrt dorthin. Bei Kursen die du gemacht hast, die dich beruflich weiterbringen und wenn es nur ein Steuer oder Richtige Kleidung im Beruf Vortrag war, unbedingt die Kilometer (Reise) rein nehmen.

Vor allem solltest du jeden Beleg sammeln den du beruflich hast - insbesondere die kleinen läppern sich über das Jahr zusammen. Wenn du beruflich Mittagessen gehst und 8 Euro aus deiner eigenen Tasche zahlst klingt das nicht viel. Aber du musst erst wieder (ca) 32 Euro Umsatz machen bis sich das kompensiert - also am Abend länger arbeiten um den gleichen finanziellen Erfolg zu erreichen.

Ein guter Selbständiger Buchhalter weiss das und macht das auch alles. Das was er dir zusätzlich spart kostet er dir - aber du hast eine Picco Bello Buchhaltung.

Fox Mulder
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Beitrag von Fox Mulder » 28.08.2006, 11:28


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Beitrag von DDHS » 28.08.2006, 12:07

Traxx-X hat geschrieben:Handykosten kannst Du - soweit ich weiss - aber nur absetzen wenn Du privat und geschäftlich trennst - also ein Privathandy und ein Firmenhandy!!! Wenn beides vermischt wird - dann kann das FinAmt schon mal Ärger machen bzw. diese Kosten nicht anerkennen.

Die Anschaffungskosten für den PC werden - sobald sie 410 Euro übersteigen - über 3 Jahre abgeschrieben. Das heißt wenn der PC 900 Euro gekostet hat, kannst Du pro Jahr 300 Euro absetzen.

Umgehen kann man diese Sache indem man den PC in "Einzelteilen" kauft. Jedes Einzelteil muss dann immer unter 410 Euro kosten - auch Drucker, Bildschirm etc. - dann baut man alles selbst zusammen oder lässt dies von jemanden machen und kann alle dafür anfallenden Kosten - auch für den Zusammenbau durch einen Fachmann - im Selben Jahr absetzen.

Viel Erfolg!

Gruß Traxx-X
Interessant und gut zu wissen! Danke für diese Infos!

Gruß DD

Luigi
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Beitrag von Luigi » 28.08.2006, 12:09

Hallo!

Danke für die vielen Antworten.

Einen Buchhalter kann ich mir leider nicht leisten, da die Gewinne doch leider (noch?) sehr gering sind.

Daher mache ich die Abrechnung selber. Ist ja nur eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und daher nicht so kompliziert.

Das Thema Weiterbildung habe ich gänzlich vergessen. Leider habe ich für die Bücher und Hefte keine Quittungen, daher werde ich da wohl nicht viel machen können, oder?

Tankquittungen habe ich ein paar. Super!

Inwiefern kann man das Mittagessen absetzen?

Gruß
Luigi

ralph12345
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Beitrag von ralph12345 » 28.08.2006, 12:16

Gar nicht, es sei denn, Du bewirtest aus geschäftlichen Gründen Gäste.
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Forenmensch
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Beitrag von Forenmensch » 28.08.2006, 12:41

Wie ist das mit den Tankquittungen, für internetdienstleistungen fährt man ja eher selten tanken *lol*

Airport1
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Beitrag von Airport1 » 28.08.2006, 12:53

> Mehr Auskunft erhältst du von deinem zukünftigen Steuerberater.

Hoffentlich ein Guter!

Ich habe schon Einnahme-Ueberschuss-Rechnungen gesehen, und vom Steuerberater abgelegte Belege, die waren kreuz und quer, tw. falsch verbucht, falsch identifiziert, die Belege waren nicht sauber chronologisch, tw. auseinandergerupft, Vermerke bei Besonderheiten fehlten usw.

Das gab mir dann den Rest. Beratung ja, bei speziellen Fragen, kein Thema. Aber Belege vom Steuerberater verbuchen lassen oder eine EUeR machen lassen, nein danke. Die machen teilweise einen ganz shoen unlogischen Mist und verlangen dafuer dann 1200 Euro. Viele sind auch so stark in Ihrer doppelte-Buchfuehrungs-Denke (wie die Nicht-Kleinunternehmer, was wir Kleingewerbler ja aber absolut nicht brauchen, zum Glueck!), die sind einfach nicht fuer Kleinunternehmer empfehlenswert.

Macht mans selber, weiss man wenigstens was man macht. UNd kanns 10000 mal kontrollieren, hat die eigenen Belege vor Ort usw. Bei Fragen wie man wo was verbuchen kann, usw. kann man immer noch den Steuerberater fragen, aber sonst heisst es: besser selber machen..
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Liisa
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Beitrag von Liisa » 28.08.2006, 13:20

Da muss ich wohl mal eine Lanze für meinen früheren Berufsstand brechen.

Der Steuerberater ist ganz gewiss nicht dafür zuständig, Belege zu ordnen. Auch wenn ich selbst in meiner Praxis oft genug Mandanten mit dem berühmten Schuhkarton voller Belege und Rechnungen unter dem Arm gesehen habe.

Mir waren diese Mandanten immer noch lieber als solche, die gar keine Belege aufgehoben haben.

Jeder sollte sich jedoch angewöhnen, seine Belege chronologisch abzulegen und auch die notwendigen Notizen zu den einzelnen Ausgaben zu machen.
Dann fällt die Steuerberaterrechnung auch moderat aus.

P.S. Wer ein kostenloses eBook "Buchführungs-ABC" möchte, kann mir eine PN mit seiner eMail-Addy schicken

Frinsel
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Beitrag von Frinsel » 28.08.2006, 15:22

Traxx-X hat geschrieben:Umgehen kann man diese Sache indem man den PC in "Einzelteilen" kauft. Jedes Einzelteil muss dann immer unter 410 Euro kosten - auch Drucker, Bildschirm etc. - dann baut man alles selbst zusammen oder lässt dies von jemanden machen und kann alle dafür anfallenden Kosten - auch für den Zusammenbau durch einen Fachmann - im Selben Jahr absetzen.
Um etwas als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzen zu können anstatt es abzuschreiben, muss es eigenständig nutzbar sein, das trifft auf PC-Bauteile sicher nicht zu. So hab ich das damals gelernt ;)

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Beitrag von Airport1 » 28.08.2006, 15:36

die einzelteile theorie ist nicht korrekt. die geht allenfalls durch, wenn das finanzamt nicht genau hinsieht..

richtig hingegen ist, es muss eigenstaendig nutzbar sein. das trifft auf einen monitor alleine aber z.b. gar nicht zu. die komponenten _zusammen_ erst sind eigenstaendig nutzbar.
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Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 28.08.2006, 18:02

Airport1 hat geschrieben:...
das trifft auf einen monitor alleine aber z.b. gar nicht zu. die komponenten _zusammen_ erst sind eigenstaendig nutzbar.
doch, wenn ich ihn zur selbstverteidigung aus dem 3. stock schmeisse. z.b. auf meinen steuerberater.

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