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Das sind zwar Kosten, betreffen aber u.U. eine Investition und werden abgeschrieben.- PC Neukauf
Interessant und gut zu wissen! Danke für diese Infos!Traxx-X hat geschrieben:Handykosten kannst Du - soweit ich weiss - aber nur absetzen wenn Du privat und geschäftlich trennst - also ein Privathandy und ein Firmenhandy!!! Wenn beides vermischt wird - dann kann das FinAmt schon mal Ärger machen bzw. diese Kosten nicht anerkennen.
Die Anschaffungskosten für den PC werden - sobald sie 410 Euro übersteigen - über 3 Jahre abgeschrieben. Das heißt wenn der PC 900 Euro gekostet hat, kannst Du pro Jahr 300 Euro absetzen.
Umgehen kann man diese Sache indem man den PC in "Einzelteilen" kauft. Jedes Einzelteil muss dann immer unter 410 Euro kosten - auch Drucker, Bildschirm etc. - dann baut man alles selbst zusammen oder lässt dies von jemanden machen und kann alle dafür anfallenden Kosten - auch für den Zusammenbau durch einen Fachmann - im Selben Jahr absetzen.
Viel Erfolg!
Gruß Traxx-X
Um etwas als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzen zu können anstatt es abzuschreiben, muss es eigenständig nutzbar sein, das trifft auf PC-Bauteile sicher nicht zu. So hab ich das damals gelerntTraxx-X hat geschrieben:Umgehen kann man diese Sache indem man den PC in "Einzelteilen" kauft. Jedes Einzelteil muss dann immer unter 410 Euro kosten - auch Drucker, Bildschirm etc. - dann baut man alles selbst zusammen oder lässt dies von jemanden machen und kann alle dafür anfallenden Kosten - auch für den Zusammenbau durch einen Fachmann - im Selben Jahr absetzen.
doch, wenn ich ihn zur selbstverteidigung aus dem 3. stock schmeisse. z.b. auf meinen steuerberater.Airport1 hat geschrieben:...
das trifft auf einen monitor alleine aber z.b. gar nicht zu. die komponenten _zusammen_ erst sind eigenstaendig nutzbar.