in den Richtlinien von Google steht:
Seit ein paar Tagen habe ich eine neue HP fertig und da dachte ich mir, ich stelle auch ein "Linkprogramm" zur Verfügung. Also, man kann sich in die Liste eintragen und wenn ein Backlink zu meiner HP gesetzt wurde, dann ist der "Partnerlink" sichtbar.Nehmen Sie nicht an Link-Programmen teil, die dazu dienen, Ihr Ranking oder Ihren PageRank-Wert zu verbessern. Meiden Sie insbesondere Links zu Webspammern oder "schlechte Nachbarschaft" im Web, da Ihr eigenes Ranking durch solche Links negativ beeinflusst werden kann.
Meine Frage: Ist das nicht bereits ein Verstoß gegen das o.a. Zitat?
Und wie sieht es aus, wenn ich es nicht über ein Skript abwickle, sondern manuell, also ich schreibe einen Text, in dem steht: "Wer gerne verlinkt werden möchte, der schreibe mir eine E-Mail....". Verstößt das gegen das Zitat?
Eigentlich ist es ja ein schwerer Verstoß, da ich in diesem Fall nicht nur als Teilnehmen solcher Programme in Erscheinung trete, sondern selbst ein solches Programm zu Verfügung stellen würde und damit zum aktiven Anbieter werde. Dies würde aber doch auch bedeuten, dass jeder Webkatalog, der mit Backlinkpflicht arbeitet, einen Verstoß darstellt. Oder sehe ich das falsch?
Und seien wir mal über eine Sache ehrlich: Jede Linkliste oder Webkatalog, der mit Backlinkpflicht arbeitet, hat den eigentlich Sinn eines Kataloges verloren und dient eigentlich nur dem Linkaufbau.
Gruß
Pam