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Muss man Amazon Gutscheine versteuern?

Erfahrungsberichte zu Affiliate-Programmen, Provisionen, Leads, Performance und Rendite.
Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 17.10.2006, 10:14

Hallo zusammen,

ich verdiene mit Affiliate-Links von Amazon ein paar Euro extra mit meiner Website. Da ich immer wieder auch bei Amazon einkaufe, stellt sich mir die Frage, ob ich mir die Gutschrift nicht als Amazon Geschenkgutscheine "auszahlen" lasse?

Könnte ich so die Versteuerung "umgehen"? Wie will das Finanzamt wissen, dass mir Amazon Luxemburg Gutscheine als Provision gibt, die ich sofort wieder in Waren eintausche? Wir sprechen hier von einer Größenordnung von 100 Euro/Quartal.

Habt ihr Gedanken hierzu? Lässt sich jemand von euch in Geschenkgutscheinen "auszahlen" und wie sieht es dann mit der Besteuerung aus?

Herzlichen Dank im Voraus,

Treep

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haha
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Beitrag von haha » 17.10.2006, 11:02

Treepwood hat geschrieben:ich verdiene mit Affiliate-Links von Amazon ein paar Euro extra mit meiner Website.
[…]
Wir sprechen hier von einer Größenordnung von 100 Euro/Quartal.
Kurz: Du möchtest nicht ernsthaft auf 33 € im Monat Steuern zahlen?

Auch kurz: Es wird Dir hier niemand Tipps zur Steuerhinterziehung geben.

Lang: Da es sich um eine regelmäßige Einnahmequelle handelt, müsstest Du ein Gewerbe anmelden. Nach zwei Jahren wird das Finanzamt vermutlich Deinen Gewerbeschein wieder einkassieren, weil es sich um Liebhaberei handelt (Deine Einnahmen dienen in erster Linie der Betriebskostendeckung der Webseiten, nicht der Vermögensmehrung).

Mittellang: Melde ein Gewerbe an, das kostet einmalig ca. 10 € beim Ordnungsamt und einmal im Jahr eine eine viertel Stunde für die Steuererklärung. Auf 400 € im Jahr musst Du zumindest keine Gewerbesteuer zahlen.

Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 17.10.2006, 12:18

Danke für deine Antwort. Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt: Ich habe natürlich bereits ein Gewerbe angemeldet und versteuere sämtliche Einnahmen (Affiliates, Adsense und Amazon).

Ich will keine Steuerhinterziehung begehen, sondern wissen, ob hemand von euch sich sein Umsatz als Gewerbetreibender als Gutschein gutschreiben lässt?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Treep

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 17.10.2006, 12:23

vergütung für affiliate Tätigkeit, egal ob ausgezahlt oder in Form eines Gutscheines, musst du in deinen Büchern als Einnahme aufführen und dementsprechend auch versteuern....

sich jetzt drauf verlassen dass es nicht auffällt, da es aus dem Ausland kommt, ist ein riskantes Spiel, die Finanzbehörden tauschen auch international Daten aus....

lloy
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Beitrag von lloy » 17.10.2006, 22:30

Immer wieder schön das Thema :D

Als erstes wäre evtl. interessant, welche Steuern Du meinst:

Umsatzsteuer musst Du auf Provisionen von Amazon sowieso nicht zahlen, da es sich um im Ausland steuerbare Umsätze zahlen. (Sicherheitshalber aber vom FA bestätigen lassen, dass wird teilweise unterschiedlich gehandhabt. Ich habs von meinem schriftlich). Dasselbe gilt übrigens für Adsense. Dennoch musst Du diese Einkünfte in der Umsatzsteuererklärung angeben ("nicht in D steuerbare Umsätze").

Einkommenssteuer (wahrscheinlich meinst Du auch die) musst Du meines Wissens zahlen, auch für den Gutschein. Strenggenommen ist ja auch die Auszahlung von Amazon nur eine Gutschrift bzw. Werbekostenerstattung.

Kralle
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Beitrag von Kralle » 18.10.2006, 21:59

Steuern fallen m. W. (keine Rechts-/Steuerberatung) auf "geldwerte Vorteile" an, also auch auf Gutscheine. Sonst könntest du dich in Zukunft ja auch in Aktien, Briefmarken, Goldbarren oder Fernsehern bezahlen lassen.

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 23.11.2006, 12:08

Ich denke das ist sowas von Grauzone - mehr geht kaum.....

Steht bei Amazon auf den Rechnungen drauf dass per Gutschein gezahlt wurde ?

Gutscheine werden an nur an die Email gesandt, richtig ?

Wie ist das wenn ich einen Gutschein verschenke der meherer 100 Euro ausmacht ?

.... der Gutschein-Erhalter heiratet und bekommt von mir einen Gutschein von Amazon über 500 Euro und schon verdient er mehr als 400 Euro und müsste ein Gewerbe anmelden ?

haha
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Beitrag von haha » 23.11.2006, 12:34

JR-EWING hat geschrieben:... der Gutschein-Erhalter heiratet und bekommt von mir einen Gutschein von Amazon über 500 Euro und schon verdient er mehr als 400 Euro und müsste ein Gewerbe anmelden ?
Mein Gott, wie oft im Jahr heiratet man denn bei Euch, dass die Heirat als nachhaltige Betätigung angesehen wird? ;)

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Beitrag von JR-EWING » 23.11.2006, 12:39

mann -> dann halt Geburtstag/Ostern/Weihnachten/Namestag als wiederkehrendes Ereignis.....

Ich meinte ja nur, dass sowas nicht so leicht ist, und man da nicht nur einen Steuerberater brauch sondern auch noch einen richtig guten.

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Beitrag von Kralle » 23.11.2006, 12:43

@JR-EWING:

Es macht einen großen Unterschied ob ich für eine Leistung geldwerte Vorteile wie Gutscheine erhalte, oder ob ich diese einfach geschenkt bekomme!

Die Gutscheine werden übrigens bei den Rechnungen aufgeführt.

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 23.11.2006, 12:46

@all
ah okay - ich merke schon ich sollte mich da lieber raushalten - kenn mich da zu wenig aus um wirklich mitzureden.

Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 23.11.2006, 12:51

Kralle hat geschrieben:Die Gutscheine werden übrigens bei den Rechnungen aufgeführt.
Von welchen Rechnungen sprecht ihr da immer?

Bis dato dachte ich immer, dass ein Kontoauszug und die Quartalsauswertung vollkommen ausreichend sein?

JR-EWING
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Beitrag von JR-EWING » 23.11.2006, 12:52

wenn man für den Gutschein bei Amazon einkauft - kriegt man doch ne Rechnung - die meinte ich.

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Beitrag von Treepwood » 23.11.2006, 13:25

Das Finanzamt wird aber wohl kaum nachforschen woher die Millionen von Gutscheine herkommen (ich meine ob sie als Affiliate Vergütung oder als Dankeschön für eine Befragung vergeben wurden.)

Dicke Grauzone.

Just my 2 cents...

BartS
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Beitrag von BartS » 21.05.2009, 20:21

Sorry, dass ich diesen Uralt-Thread noch mal hochhole, aber ich habe eine ähnliche Frage. Dass im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erhaltene Gutscheine versteuert werden müssen, ist klar.

Nur: Zu 100 Prozent oder nur zu 96 Prozent? Es gibt nämlich die sog. Sachbezüge, die nur mit 96 Prozent versteuert werden müssen, siehe https://www.steuerlexikon-online.de/Sachbezuege.html

Im Internet finde ich Informationen zu solchen "Sachbezügen" allerdings stets in Zusammenhang mit dem Arbeitgeber, d.h. die Gutscheine erhält der Arbeitnehmer von diesem. Im Fall einer gewerblichen Tätigkeit liegt der Fall ja etwas anders, hier erhält der Selbständige die Gutscheine ja von einer Firma, deren Angestellter er nicht ist.

Und damit zur Frage: Gilt die Sachbezugsbesteuerung auch in diesem Fall? Oder muss der Selbständige die Gutscheine voll, d.h. zu 100 Prozent, versteuern? Danke.

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