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Sind Werbemails "komplett" verboten?!

Alles rund um das Thema Marketing und Webpromotion. Ausnahme Suchmaschinenmarketing bzw. SEO und Linktausch Angebote.
Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.10.2006, 12:57

Outman hat geschrieben:Hallo Regine,

vorhin hatte ich eine Meldung bekommen das die Seite nicht gefunden wurde. Zu Zeit baut Sie sich noch 30s immer noch nicht auf. Es ist nur eine weise seite mit kein Text oder so.

Also wenn eine Seite nach 5s nicht kommt bin ich normal als Besucher weg, solltest da mal was machen.

Gruß Nico
An der Seite liegt es nicht, die ist schnell. Vielleicht gibts zu Dir hin Nameserver-Probleme. Schade für Dich, das wäre interessant gewesen.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.10.2006, 15:07

dawid hat geschrieben: Am besten Mails/ Newsletter mieten dann brauchst du dir keine sorgen machenw ann die erste Abmahnung kommt*g

Wenn es es trotzdem riskieren willst, dann sicher dich gut ab bei der Mails mit bestimmten texten und IMMER eine abmelde Mögklichkeit anbieten.
wenn du Werbung über fremde newsletter verschicken möchtest, würde ich dir empfehlen nur Anbieter zu nehmen die in Deutschland einen Firmensitz haben, und schriftlich bestätigen lassen, dass die Empfänger per double opt-in dem Empfang von Werbung zugestimmt haben.

Adressen kaufen bringt dir nichts, auch wenn diese per double opt-in generiert wurden, da die Zustimmung ja nur der ursprüngliche Newsletterbetreiber erhalten hat.... und kein seriöser Newsletteranbieter wird dir solche Adressen verkaufen.... Angebote aus dem Ausland würde ich nicht annehmen, da dort die rechtsgrundlage meist ganz anders ist... was dort teilweise erlaubt ist, führt hier schnell zu einer Abmahnung...

Alpinist
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Beitrag von Alpinist » 23.10.2006, 16:25

Es ist an sich ganz einfach: jede eMail die kommerzielle Absichten hat (und sei es nur um Besucher auf eine Seite mit einem Werbebanner zu lenken) und an eine Privatperson gesendet wird (B2C), benötigt die Zustimmung des Empfängers. Ohne Zustimmung ist sie ein Verstoß von §7 UWG bzw. abmahnfähiger SPAM.

Dummerweise kann die Bestätigungsmail vom double opt-in bereits als eine Störung gesehen werden, da ist die Rechtssprechung leider nicht eindeutig. Normalerweise, wird sie aber als vertretbar angesehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html

Grüße

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.10.2006, 17:03

Alpinist hat geschrieben: Dummerweise kann die Bestätigungsmail vom double opt-in bereits als eine Störung gesehen werden, da ist die Rechtssprechung leider nicht eindeutig. Normalerweise, wird sie aber als vertretbar angesehen.
daher sollte man immer IP-adresse und Uhrzeit loggen, wenn sich jemand in einen newsletter einträgt, damit man im zweifelsfall beweisen kann, dass die opt-in eMail durch einen Dritten angestoßen wurde.
Und natürlich darf die opt-in email keinerlei Werbung enthalten, sondern nur die Information um welchen Newsletter es sich handelt und der Bestätigungslink.... wenn man ganz nett sein möchte, kann man auch gleichzeitig einen weiteren Link einfügen um die eMailadresse auf eine block-Liste setzen zu lassen, so dass ein Empfänger der sich nicht selber eingetragen hat, seine eMailadresse blocken lassen kann...

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