Alpinist hat geschrieben:
Dummerweise kann die Bestätigungsmail vom double opt-in bereits als eine Störung gesehen werden, da ist die Rechtssprechung leider nicht eindeutig. Normalerweise, wird sie aber als vertretbar angesehen.
daher sollte man immer IP-adresse und Uhrzeit loggen, wenn sich jemand in einen newsletter einträgt, damit man im zweifelsfall beweisen kann, dass die opt-in eMail durch einen Dritten angestoßen wurde.
Und natürlich darf die opt-in email keinerlei Werbung enthalten, sondern nur die Information um welchen Newsletter es sich handelt und der Bestätigungslink.... wenn man ganz nett sein möchte, kann man auch gleichzeitig einen weiteren Link einfügen um die eMailadresse auf eine block-Liste setzen zu lassen, so dass ein Empfänger der sich nicht selber eingetragen hat, seine eMailadresse blocken lassen kann...